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Bitte Großpiktogramme "Überholverbot Fahrradverkehr" für die Schloßstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat 2, der Landespolizei, Vertretern des Radentscheids und des ADFC wurde festgelegt, dass das Verkehrszeichen (VZ) 277.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen) in Farbe auf der Fahrbahn markiert wird. Die Bordsteinführung zwischen den Fahrbahnen des Individualverkehrs und der Gleisanlagen dient zum einen zur verkehrlichen Trennung und damit zur Gewährleistung eines freien Lichtraumprofils für die Überführungsfahrten von Straßenbahnen zur Stadtbahnzentralwerkstatt (ein freies Lichtraumprofil ist für einen sicheren Bahnbetrieb unerlässlich). Zum anderen wird das Schotterbett des Gleiskörpers durch die Bordsteine als bauliche Trennung in Lage und Form gehalten. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) als Betreiberin der Schieneninfrastruktur kann auf die Fahrtbeziehungen, beziehungsweise auf die Streckenabschnitte zwischen Adalbert / -Schloßstraße in Richtung Westbahnhof, aber auch in Richtung Breitenbachbrücke (in beiden Fahrrichtungen) nicht verzichten. Diese Fahrtrelationen werden für Überführungsfahrten aus der Stadtbahnzentralwerkstatt im Stadtteil Hausen und für Umleitungsfahrten vom und zum Westbahnhof im Linienverkehr genutzt. Bei größeren Sperrungen oder betrieblichen Maßnahmen wird der beidseitige Gleisstrang Schloßstraße - Breitenbachbrücke aus Kapazitätsgründen zudem für das Abstellen der U-Bahnzüge verwendet.