Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Nordend
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist darauf, dass die Stadt Frankfurt am Main nicht als Betreiber oder Anbieter von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum agiert. Entscheidungsgrundlage dafür ist, dass öffentliche Tankstellen ebenfalls keine Förderung erhalten. Dementsprechend stehen der Stadt im Haushalt auch keine Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur soll daher nach wie vor durch kommerzielle Anbieter/Betriebe forciert werden. Um die zügige Umsetzung im Stadtgebiet zu ermöglichen, wurde bereits im Oktober 2017 in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe ein Leitfaden für Investoren erstellt. Dieser beschlossene Leitfaden ist die Grundlage für das in der Stadt integrierte Open-Market-Modell. Dieses Modell ist anbieterneutral und ermöglicht einen freien sowie fairen Wettbewerb für alle Interessenten. Vergaberechtlich ist es seitens der Stadt daher auch nicht möglich, bestimmte Betreiber zu favorisieren oder Standorte auszuschreiben. Gerade durch das offene Marktmodell kann sich die Stadt an einer Vielzahl von Interessenten erfreuen, die bereits in engem Austausch mit der Stadt stehen und investieren wollen. Seit Ende 2020 gibt es zudem eine städtische Arbeitsgruppe Ladeinfrastruktur. Um die zügige Bearbeitung der Anträge auch bei steigenden Gestattungsanfragen schnell und effizient bearbeiten zu können, wurde seitens der Wirtschaftsförderung eine Arbeitsgruppe mit allen städtischen Beteiligten des Gestattungsprozesses eingerichtet, um ein abgestimmtes standardisiertes Verfahren sowie die dazu notwendigen standardisierten Unterlagen zwischen den beteiligten Ämtern zu beschließen und einzuführen. Im Dezember 2021 wurden daraufhin 69 Pilotstandorte gestattet. Weitere 100 Standorte sollen Anfang 2022 folgen. Für Privatpersonen oder auch Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit sich proaktiv am Ausbau der städtischen Ladeinfrastruktur beteiligen, indem sie Hinweise zu potenziell interessanten Standorten für Ladeinfrastruktur direkt an die Betreiber selbst weiterleiten. Grundsätzlich suchen sich die Anbieter/Betreiber also die Standorte selbst aus. Eine proaktive Teilnahme bei der Standortauswahl und Vergabe ist seitens der Stadt nicht gestattet. Sie überprüft die Standorte.