Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat geht davon aus, dass ortsunkundigen Fußgängerinnen und Fußgängern oft gar nicht bewusst ist, dass es sich bei dem angesprochenen Abschnitt um einen Radweg handelt. Vor diesem Hintergrund entspricht der Magistrat der Anregung dahingehend, zusätzliche Piktogramme in Verbindung mit einem Trennstreifen zwischen Fuß- und Radweg anzubringen. Zu rechnen ist damit im ersten Quartal 2023. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurde die Begrenzung des Radweges bereits mittels Markierungslinien verdeutlicht. Auch auf der Platzfläche der Bockenheimer Warte gilt § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ("gegenseitige Rücksichtnahme"). Der Magistrat sieht davon ab, einen separaten Weg für den Fußverkehr einzurichten. Stattdessen wird der Magistrat die Landespolizei (Fahrradstaffel) bitten, dort regelmäßige Kontrollen durchzuführen.