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Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffer 1.1: Bezüglich des zum Woolworth Areal gehörenden Parkplatzes wurden verschiedene Bauberatungen geführt, die zum Ziel hatten, ergänzende Wohngebäude zu errichten. Die Beratungen sind aber bisher nicht über ein sehr frühes Stadium hinausgekommen. Zu Ziffer 1.2: Nach Kenntnis des Magistrats befinden sich beide genannten Liegenschaften in gleicher Eigentümerschaft. Zu Ziffer 1.3: Dem Magistrat ist nicht bekannt, ob das Gebäude teilweise noch bewohnt ist. Zu Ziffern 1.4 und 1.5: Aufgrund der Forderung des Magistrats wird das Projekt einen gestalteten und nutzbaren Dachbereich mit Kinderspielplatz erhalten. Dieser Dachbereich soll in großen Teilen mit einer extensiven Begrünung versehen werden. In Bereichen, in denen dies statisch möglich ist, sollen zudem Pflanztröge hergestellt werden, die dann eine intensive Begrünung ermöglichen werden. Des Weiteren wird der vorhandene rückwärtige Stellplatzbereich teilentsiegelt. Bereiche mit Erdanschluss sollen begrünt werden. In Bereichen, die durch die vorhandene Tiefgarage unterbaut sind, soll zudem weitere Begrünung mit Pflanztrögen realisiert werden. Zu Ziffer 1.6: Die Errichtung von 121 Pkw-Stellplätzen erfolgt vor allem durch Neuordnung der vorhandenen Flächen in der Tiefgarage und dem Parkplatz Juliusstraße 17. Dadurch freiwerdende Flächen sollen begrünt werden (siehe Antwort zu Ziffern 1.4 und 1.5). Da es sich bei den herzustellenden Stellplätzen um baurechtlich erforderliche Stellplätze handelt, ist nicht von einem Effekt auf Stellplätze im umliegenden öffentlichen Straßenraum auszugehen. Es besteht kein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Realisierung des Bauvorhabens und der grundsätzlich bestehenden verkehrsplanerischen Option, in umliegenden Straßen bisherige Parkplätze anderen Nutzungen zuzuführen. So gibt es in der Juliusstraße bereits eine Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung der Parkflächen als Außengastronomie. Weitere Anträge lagen in diesem Bereich bisher nicht vor. Neuanträge zur Außengastronomie prüft der Magistrat im Einzelfall. Zu Ziffer 1.7: Die Ziele der Erhaltungssatzung E47 werden durch die Neuerrichtung von Wohnraum nicht tangiert. Zu Ziffern 2.1 und 2.2: Der Magistrat hält die Vorstellung exponierter Bauvorhaben in den Ortsbeiräten grundsätzlich für sinnvoll. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Bauherren solcher Vorhaben interessiert daran sind, den politischen Gremien ihre Projekte frühzeitig und umfassend vorzustellen. Der Magistrat wird daher die Anregung des Ortsbeirates aufgreifen und den zuständigen Planer bitten, die vorgesehene, am 05.03.2021 genehmigte Bebauung auf dem Woolworth-Areal baldmöglichst im Ortsbeirat zu präsentieren.