Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zeitnah zu ermöglichen
Stellungnahme des Magistrats
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße befindet sich noch im laufenden Verwaltungsverfahren. Sobald der entsprechende Satzungsbeschluss vorliegt und die Erschließung gesichert ist, kann nach gesicherter Verfügbarkeit der Grundstücksflächen und abgeschlossener Planung der Baubeginn erfolgen. Zum laufenden Bebauungsplanverfahren und den seit September 2020 erfolgten Projektfortschritten kann folgendes erläutert werden: Basierend auf dem in der frühzeitigen Beteiligung 2020 vorgestellten Rahmenplan wurde das städtebauliche Konzept im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden überarbeitet. Darüber hinaus wurden Anregungen aus der Bürgeranhörung soweit möglich in die Planung integriert. Auf dieser Grundlage wird derzeit der Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie der Entwurf für den Umweltbericht erstellt. Diese Planung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 dem Ortsbeirat 15 vorgestellt. Für die mit dem Bebauungsplan angestrebte geordnete städtebauliche Entwicklung des neuen Schulstandortes mit ergänzender Wohnnutzung, ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den zu berücksichtigenden Einzelbelangen herzustellen. Hierzu bedarf es einer intensiven Abstimmung mit den betreffenden Fachämtern sowie der Erstellung fachlicher Gutachten, so dass alle relevanten privaten und öffentlichen Belange umfassend ermittelt und bewertet werden können. Für den Bebauungsplan Nr. 923 wurden unter anderem folgende Fachgutachten in Auftrag gegeben: - Überarbeitung des Verkehrsgutachtens, aufgrund eines geänderten Erschließungskonzeptes zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsabwicklung innerhalb und außerhalb des Plangebietes (Fertigstellung 10/2021). - Auf dem Verkehrsgutachten aufbauendes Lärmgutachten zur Bewertung der Verkehrslärmbelastung durch Straßen- & Schienenverkehr (Fertigstellung 03/2022). - Baumgutachten zur Bewertung des Baumbestandes innerhalb der bestehenden Freizeitgärten (Fertigstellung 05/2022) - Aktualisierung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (Fertigstellung 09/2022). - Erarbeitung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzepts (in Bearbeitung) Aufgrund der hohen fachlichen und rechtlichen Anforderungen an die städtebauliche Planung, insbesondere auch mit Blick auf die zu berücksichtigenden naturschutzfachlichen Belange, der Sicherung der Regen- und Schmutzwassererschließung sowie der Bewältigung des Verkehrs insgesamt im Frankfurter Norden, befinden sich die entsprechenden Fachämter weiterhin in Abstimmungsprozessen. Da die Stadt Frankfurt nur über einen geringen Flächenanteil innerhalb des Geltungsbereichs verfügt, besteht darüber hinaus die Notwendigkeit des Grundstückserwerbs für die Schulnutzungen. Der Magistrat führt aktuell die hierfür notwendigen Gespräche mit Grundstückseigentümern. Der nach BauGB zu erfolgende nächste Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung soll nach Abschluss aller fachlich notwendigen Abstimmungen 2023 erfolgen.