Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme
Stellungnahme des Magistrats
Die Errichtung der Radverkehrsanlage auf der Dillenburger Straße ist vor allem unter Sicherheitsaspekten erforderlich. Insbesondere im Hinblick auf die Netzbedeutung dieser Achse für den Radverkehr war die Bestandssituation als Unfallrisikofaktor (insbesondere Gefahr von Dooring- und Abbiegeunfällen) nicht länger tragbar. Folglich war die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses zwar relevant, die Leichtigkeit dessen jedoch im Verhältnis zu sicherheitsspezifischen Aspekten nur untergeordneter Bestandteil der Planung. Diese Planungsmaxime (Sicherheit > Leichtigkeit) orientiert sich an aktuellen Planungsstandards der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), welche die Regelwerke für Straßenverkehrsinfrastruktur in Deutschland entwickelt. Im Rahmen der Planung der Radverkehrsanlage wurde zur Abschätzung der Verkehrsmengen zunächst eine Analyse der Detektordaten aus den auf der Strecke liegenden Ampeln an den Knotenpunkten Zeilweg und Kaltmühlstraße durchgeführt. Die Detektoren zählen in Echtzeit und dauerhaft die Verkehrsmengen, welche die jeweilige Kreuzung passieren. Da diese Daten Verkehrsmengen zutage brachten, welche in Anbetracht der Maßnahme nicht als kritisch eingeschätzt wurden, wurde auf eine separate Verkehrszählung an weiteren Stellen auf der Strecke verzichtet. Da sich die Verkehrsführung durch die Errichtung der Radverkehrsanlage nicht verändert hat, ist zudem keine dauerhafte Verlagerung von Verkehren in die umliegenden Straßen zu erwarten. Das Motiv der Zeitersparnis durch die Umfahrung ist spätestens seit nachfolgend erläuterter Anpassung der Signalzeiten nicht mehr gegeben, da man bei der Umfahrung der Strecke durch die umliegenden Straßen nicht schneller vorankommt. Die Verkehrssituation wird weiterhin regelmäßig stichprobenartig beobachtet. Nach Umsetzung der Maßnahme und Anpassung der Signalzeiten, welche seit 5. Oktober 2023 ihre derzeitige Einstellung haben, lassen sich keine größeren Probleme auf der Dillenburger Straße mehr feststellen, aus welcher sich eine Erfordernis weiterer Maßnahmen ableiten würde. Konkret sind nennenswerte Rückstauungen nur noch in kleinen Zeitfenstern zu beobachten, die sich aber auch schnell wieder abbauen. Das Verkehrsgeschehen stellt sich somit typisch für Spitzenstunden dar und ist an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet ähnlich. Zur ganzheitlichen Einordnung der Situation ist noch mitzuteilen, dass seit 15. Oktober 2023 die Verbindung der L3003 von der AS Eckenheim der A661 in Richtung Hügelstraße wegen einer Baumaßnahme von der Autobahn GmbH gesperrt ist. Betroffen davon ist der von der A661 abfahrende Verkehr aus Richtung Preungesheimer Dreieck und der Verkehr von der Homburger Landstraße kommend. Teile der Verkehre aus diesen Richtungen mit Zielen im Bereich Eschersheim, Dornbusch, etc. verlagern sich über die Verbindung AS Heddernheim - Marie-Curie-Straße - Rosa-Luxemburg-Straße - Dillenburger Straße - Eschersheimer Landstraße. Erfahrungsgemäß steigt zudem die Verkehrsbelastung im Stadtgebiet nach den Herbstferien bis zum Beginn der Weihnachtsferien generell spürbar an. In den Verkehrsspitzenzeiten lassen sich auftretende Verkehre an den Knoten, die sich ohnehin schon am Limit der Leistungsfähigkeit befinden, nicht mehr abwickeln. Eine nachhaltige Behebung dieses Zustandes kann mitunter durch die Verringerung des Kfz-Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen erreicht werden. Hierfür kann die Schaffung hochwertiger Alternativen, wie beispielsweise sicherer und durchgängiger Radinfrastruktur, hilfreich sein. Als verkehrsregelnde Maßnahme zur weiteren Verkehrsberuhigung im Ortsgebiet Heddernheim könnte beispielsweise eine Drehung der Einbahnstraße in der Heddernheimer Landstraße zwischen Niddabrücke und Nassauer Straße in Betracht gezogen werden. Sofern eine Prüfung dieser oder vergleichbarer Maßnahmen seitens des Ortsbeirates gewünscht ist, wird um eine separate Anregung gebeten. Im unmittelbaren Zusammenhang mit der errichteten Radverkehrsanlage wird dies aus oben genannten Gründen jedoch nicht für erforderlich erachtet.