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Theatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Kennzeichnung des Theatertunnels mittels Verkehrszeichen (VZ) 327 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch zusätzliche Hinweistafeln stimmt der Magistrat grundsätzlich zu. Die bereits vorhandene dynamische Beschilderung in der Mainluststraße zeigt derzeit ein anderes (nicht StVO-konformes) Tunnelzeichen. Um eine eindeutige Beschilderung der Verkehrssituation gewährleisten zu können, muss auch die dynamische Beschilderung ähnlich der beigefügten Skizze an die zusätzlichen Hinweistafeln angepasst werden. Der Magistrat befindet sich derzeit in interner Klärung, ob die Anpassung der dynamischen Beschilderung möglich ist. Mit einer abschließenden Stellungnahme ist vor aussichtlich im ersten Quartal 2024 zu rechnen.

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