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Theatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat stimmt der Anregung zu, dass der Tunnel mittels Verkehrszeichen (VZ) 327 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Tunnel) beschildert werden soll. Hierzu soll eine Spurtafel (gemäß Muster) nördlich der Kreuzung der Mainluststraße / Wilhelm-Leuschner-Straße, auf der rechten Fahrbahnseite aufgestellt werden. Um der Gefahr entgegenzuwirken, dass die derzeit vorhandenen U-förmigen Markierungen missverstanden werden (wie in der Vergangenheit als Hinweis auf einen U-Turn), sind diese durch das VZ 327 StVO in markierter Form auf der linken Fahrspur der Mainluststraße zu ersetzen. Auf eine Änderung der Darstellung auf der dynamischen Beschilderung kann vorerst verzichtet werden, da die Darstellung (auch wenn sie nicht StVO-konform ist) eindeutig erkennbar ist. Darüber hinaus geht der Magistrat davon aus, dass eine eindeutige Beschilderung mit der Hinweistafel und der Markierung hergestellt werden kann.

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