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Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Hinweis hinsichtlich der zusätzlichen Gehwegführung (südlich des Grünbeetes) parallel zum verlaufenden Bestandsgehweg und dem damit verbundenen Wegfall von 5 Schrägparkplätzen ist berechtigt. Der Magistrat wird den Abschnitt Berkersheimer Weg zwischen Homburger Landstraße und Sonnentaustraße in der nächsten Planungsphase überprüfen. Nach Vorabprüfung könnten 4 der 5 Schrägparkplätze bestehen bleiben. Die notwendigen Radverkehrsanlagen im Zu- bzw. Ablauf des Knotens Homburger Landstraße zur sicheren Ein- und Ausfädelung des Radverkehrs wären dann entsprechend anzupassen. Das Themenfeld Beschilderung und Markierung gehört zur Ausführungsplanung. Daher werden die notwendigen Verkehrszeichen und deren genaue Lage erst zu einem späteren Zeitpunkt detailliert festgelegt und dann verkehrsrechtlich vom Straßenverkehrsamt angeordnet. Derzeit befindet sich das Projekt in der Vorplanung und damit in der Vorbereitung der Entwurfsplanung. Selbstverständlich werden im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung der Verkehrszeichen die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) sowie die Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HAV) eingehalten. Es ist richtig, dass Fahrradschutzstreifen (Verkehrszeichen 340 StVO) in Tempo 30-Zonen nicht markiert werden dürfen. Beginn und Ende der Tempo 30-Zone im Berkersheimer Weg werden daher unter den genannten Maßgaben festgelegt.

Verknüpfte Vorlagen