Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die Auswirkungen der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 auf die Parkplätze und den Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8 zu prüfen. Ziel ist es, die fünf Parkplätze zu erhalten und die Verkehrsführung zu optimieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Im Nachgang der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg erhielt der Ortsbeirat 10 dankenswerterweise detailliertere Pläne.
In diesen ist ersichtlich, dass leider vor dem Objekt Berkersheimer Weg 8 voraussichtlich fünf Parkplätze entfallen sollen. Dies ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet, dass wegen dem auf der Nordseite angebrachten Verkehrszeichen 274.2 die Tempo-30-Zone endet (und einerseits auch beginnt). Ab dort kann dann ein roter Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden. Die restlichen Teile der ehemaligen Stellplätze sollen mit einem Gehweg belegt werden.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- ob straßenbeidseitig angebrachte Verkehrszeichen 274.1/274.2 nicht auf gleicher Höhe stehen müssen (aktuell mit etwa 23 Metern Abstand);
- ob geplant ist, künftig den Beginn der Tempo-30-Zone beidseitig weiter ostwärts zu versetzen oder sinnvollerweise doch noch vor die Bushaltestelle, also westwärts zu platzieren;
- wie es mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) vereinbar ist, welche die Fahrradschutzstreifen in Tempo-30-Zonen untersagt, da in den Planungen mindestens bis Einmündung Sonnentaustraße Fahrradschutzstreifen (Verkehrszeichen 340) als auch rotmarkierte Streifen innerhalb der aktuell bestehenden Tempo-30-Zone eingezeichnet sind;
- ob aufgrund der Punkte 1. bis 4. die dringend erforderlichen fünf Stellplätze doch erhalten bleiben;
- welcher Umstand diesen unnötigen, nicht sehr wasserdurchlässigen Gehweg zusätzlich zu dem nördlich, quasi parallel verlaufenden Bestandsgeh-/radweg erfordert;
- falls Absage zu 4. und 5. nicht adäquat begründbar: ob die vorhandene kleine Grünfläche zur Versiegelungsreduktion dann wenigstens bis zum "neuen Straßenrand" erweitert wird.
Anlage (nicht öffentlich)
Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 2,7 MB)
Begründung
Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8 Im Nachgang der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg erhielt der Ortsbeirat 10 dankenswerterweise detailliertere Pläne. In diesen ist ersichtlich, dass leider vor dem Objekt Berkersheimer Weg 8 voraussichtlich fünf Parkplätze entfallen sollen. Dies ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet, dass wegen dem auf der Nordseite angebrachten Verkehrszeichen 274.2 die Tempo-30-Zone endet (und einerseits auch beginnt). Ab dort kann dann ein roter Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden. Die restlichen Teile der ehemaligen Stellplätze sollen mit einem Gehweg belegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2023OFOF 664/10Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. September 2023Sie sind hierOMOM 4487Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8Direktanregung
- 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 336Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10