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Tierschutz angemessen vergüten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat ist sich der finanziellen Lage der Tierschutzvereine sehr bewusst. Um die satzungsgemäße und dem jeweiligen Vereinszweck unterliegenden Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen, weiter angemessen erfüllen zu können, ist eine Anpassung der finanziellen Unterstützung notwendig. Der Magistrat befindet sich aktuell in Gesprächen, um die bereits gekündigten Verwahrverträge neu zu verhandeln. Aufgrund der Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2024 ist eine Auszahlung an die Vereine erst nach Beschluss und Inkrafttreten des Haushalts 2024 möglich. Bis dahin können lediglich maximal 75% des Haushaltsansatzes 2023 ausgezahlt werden. Neben den genannten Tierschutzvereinen erhält auch der Katzenschutzverein in Frankfurt-Oberrad eine finanzielle Unterstützung. Mit den Vereinen wurden bislang anlassbezogene Gespräche geführt, darüber hinaus ergeben sich Berichtspflichten der Vereine aus den jeweils geschlossenen Verträgen. Für zukünftig zu schließende Vereinbarungen ist beabsichtigt, "Jahresgespräche" und selbstverständlich Berichtspflichten verbindlich zu vereinbaren.