Markierung des Fahrradwegs entlang der Vilbeler Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass Rotmarkierungen in Verbindung mit dem Radverkehr nur in ausgewählten Bereichen erfolgen, um die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs zu erhöhen und auf mögliche Gefahrensituationen aufmerksam zu machen. Aufgrund des in den Zu- und Ausfahrten von Kreisverkehren mit umlaufenden Radwegführungen grundsätzlich erhöhten Konfliktpotenzials können Rotmarkierungen der Radwegfurten Gefahrensituation zwischen querendem Radverkehr und in den Kreisel ein- und ausfahrendem Kraftfahrzeugen entschärfen. Der Magistrat entspricht daher der Anregung in diesem Bereich und wird die erforderlichen Arbeiten voraussichtlich Anfang 2023 ausführen. Eine Rotmarkierung der Radfahrstreifen in der Vilbeler Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Borsigallee/Triebstraße und Taschnerstraße lehnt der Magistrat ab. Bislang existieren keine durchgängigen Radverkehrsanlagen auf der Vilbeler Landstraße, nördlich der Taschnerstraße würde die rot eingefärbte Radverkehrsanlage abrupt enden, da ab dort keine Radfahrstreifen vorhanden sind. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ost wird der Magistrat die Radverkehrssituation auch in diesem Bereich genau analysieren und ggf. weitere Maßnahmen einleiten. Die Untersuchungen hierzu sollen 2023 beginnen.