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Reinigung von öffentlichen Plätzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu a) und b) Die Reinigungsmaschinen der Frankfurter Entsorgungs- und Service (FES) GmbH reinigen auch die Zwischenräume der Pflastersteine. Zu c) Aus Sicht der Reinigung sind Pflasterflächen mit "geschlossener" Fuge allerdings grundsätzlich zu favorisieren. Zu d) Alle Papierkörbe der FES GmbH auf den reinigungspflichtigen Satzungsflächen sind bereits mit einem Krähenschutz ausgestattet. Zu e) Die Beschaffung von weiteren Müllgaragen verzögert sich aktuell aufgrund von Corona bedingten Lieferschwierigkeiten. Die Abstimmung, auf welchen Flächen diese zusätzlichen Entsorgungsangebote bedarfsgerecht aufgestellt werden, erfolgt zwischen den zuständigen Stellen. Eine flächendeckende Aufstellung ist aus Gründen der Finanzierbarkeit nicht vorgesehen. Zu f) Die mit der Coronapandemie eingeführten zusätzlichen Reinigungsleistungen erfolgen bedarfsgerecht und sind in der Regel nur zeitweise beauftragt. Im Sinne der Satzung sind sie daher nicht gebührenfähig.