Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Schulwegbeleuchtung für die künftige IGS Kalbach-Riedberg abgelehnt. Dies geschieht aus Gründen des Landschaftsschutzes, da der Bereich unbebaut ist und in einem geschützten Landschaftsgebiet liegt. Eine Genehmigung für die Beleuchtung kann nicht in Aussicht gestellt werden.
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Johann-Beyer-Weg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.07.2026.
- Winterräumdienst auch in der Verlängerung der Straße An der Bergstraße bis zum JohannBeyerWeg06.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsschild „Sackgasse“ an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Markstein08.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- 10.000BäumeProgramm auch für Kalbach-Riedberg08.12.2023 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Johann-Beyer-Weg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachämtern hat ergeben, dass der Anregung nicht entsprochen werden kann: Bei dem genannten Bereich zwischen Kautenhof und Talstraße handelt es sich um unbebautes Gebiet (Feld). Der Bereich befindet sich zum größten Teil in Zone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Der übrige Teil liegt in Zone I. In Zone II, welche die höhere Schutzstufe darstellt, steht der Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft mit ihren ökologisch bedeutsamen Biotopen und ihrer Artenvielfalt im Vordergrund. Wiesen und Äcker, Streuobst und Gehölze, Brachen, Gewässerauen, Feuchtgebiete sowie Wald sollen hier erhalten und vor nachteiligen Maßnahmen und Handlungen geschützt werden. Der Einsatz von LED-Leuchtmitteln kann zwar den negativen Einfluss auf die Insektenfauna reduzieren, jedoch nicht völlig ausschließen. Die Notwendigkeit, aus Artenschutzgründen auf die Neuanlage von nächtlichen Lichtquellen außerhalb von Siedlungsflächen zu verzichten, wird auch im Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main deutlich. Eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung für die angeregte Beleuchtung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Das Stadtschulamt hat diesen Weg nicht als Schulweg ausgewiesen. Der Magistrat verweist auf den beleuchteten Stadtteilverbindungsweg zwischen Riedberg (Johann-Beyer-Weg) und Kalbach (An der Bergstraße), der als kürzeste Verbindung zwischen den Stadtteilen angesehen werden kann. Weitere Wege zur Schule sind online abrufbar unter: https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schulen-in-frankfurt-am-main/schulweg-und-schuelerbefoerderung/schulwegplaene
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2021OFOF 37/12Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juni 2021OMOM 336Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 17. September 2021STST 1676Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 19. April 2022STST 965Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 5. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 2690Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab