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Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Abstimmung zwischen den beteiligten Fachämtern hat ergeben, dass der Anregung nicht entsprochen werden kann: Bei dem genannten Bereich zwischen Kautenhof und Talstraße handelt es sich um unbebautes Gebiet (Feld). Der Bereich befindet sich zum größten Teil in Zone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Der übrige Teil liegt in Zone I. In Zone II, welche die höhere Schutzstufe darstellt, steht der Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft mit ihren ökologisch bedeutsamen Biotopen und ihrer Artenvielfalt im Vordergrund. Wiesen und Äcker, Streuobst und Gehölze, Brachen, Gewässerauen, Feuchtgebiete sowie Wald sollen hier erhalten und vor nachteiligen Maßnahmen und Handlungen geschützt werden. Der Einsatz von LED-Leuchtmitteln kann zwar den negativen Einfluss auf die Insektenfauna reduzieren, jedoch nicht völlig ausschließen. Die Notwendigkeit, aus Artenschutzgründen auf die Neuanlage von nächtlichen Lichtquellen außerhalb von Siedlungsflächen zu verzichten, wird auch im Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main deutlich. Eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung für die angeregte Beleuchtung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Das Stadtschulamt hat diesen Weg nicht als Schulweg ausgewiesen. Der Magistrat verweist auf den beleuchteten Stadtteilverbindungsweg zwischen Riedberg (Johann-Beyer-Weg) und Kalbach (An der Bergstraße), der als kürzeste Verbindung zwischen den Stadtteilen angesehen werden kann. Weitere Wege zur Schule sind online abrufbar unter: https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schulen-in-frankfurt-am-main/schulweg-und-schuelerbefoerderung/schulwegplaene