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Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.05.2021

Antrag Ortsbeirat

Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg

Details im PARLIS OF_37-12_2021
11.06.2021

Anregung Ortsbeirat

Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg

Details im PARLIS OM_336_2021
09.07.2021

Anregung Ortsbeirat

Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten

Details im PARLIS OM_589_2021
17.09.2021

Stellungnahme des Magistrats

Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg

Details im PARLIS ST_1676_2021
19.04.2022

Stellungnahme des Magistrats

Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg

Details im PARLIS ST_965_2022
05.12.2022

Stellungnahme des Magistrats

Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg

Details im PARLIS ST_2690_2022
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 entstanden aus Vorlage: OF 37/12 vom 28.05.2021 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße, ggf. durch Solarenergie gespeist. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung sollen vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 06:45 Uhr bis 08:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (sofern es dann jeweils dunkel ist).

Begründung:

Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2690 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52