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Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für die Anmerkungen und wird diese in die Vorplanung einfließen lassen. Da die Vorplanung der vom Ortsbeirat genannten Abschnitte der Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus im Frankfurter Stadtgebiet allerdings noch nicht begonnen hat, sind konkrete Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die folgenden Aspekte sind daher als erste Einschätzung zu verstehen, die es tiefergehend zu prüfen gilt. F-009: Bei Radschnellverbindungen wird mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von 30km/h (durchschnittliche Reisegeschwindigkeit 20km/h) geplant. Um Konflikte zwischen Radfahrenden und Fahrgästen des öffentlichen Nahverkehrs zu vermeiden, wird an Bushaltestellen eine fahrbahnseitige Führung des Radverkehrs bevorzugt. Die konkrete Ausgestaltung ist im Rahmen der Vorplanung zu ermitteln. F-010: Für die Querung der Ludwig-Landmann-Straße wird in der Vorplanung eine Umstrukturierung des Straßenquerschnitts in Betracht gezogen. F-013: Für diesen Abschnitt ist eine Neuplanung des Straßenquerschnitts, welche die Radverkehrsführung im Bereich der Bushaltestelle und die Querung des Hausener Wegs berücksichtigt, notwendig. Wie bereits erörtert, wird bei Radschnellverbindungen an Bushaltestellen eine fahrbahnseitige Führung des Radverkehrs bevorzugt. Alternativ kann eine Verlegung der Haltestelle geprüft werden. F-015: Eine Erweiterung der Straßenunterführung ist nur durch einen Abriss und Neubau des bestehenden Brückenbauwerks möglich. Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Da der Straßenquerschnitt wenig Platz für eine Umgestaltung bietet, kam die Machbarkeitsstudie im Ergebnis zu einer Führung im Mischverkehr. In der Vorplanung wird eine Umverteilung im Straßenquerschnitt nochmals tiefergehend geprüft. F-016/017a: Aufgrund des beengten Straßenquerschnitts in Abschnitt F-016 ist sowohl der vom Ortsbeirat genannte Zweirichtungsradweg als auch ein beidseitiger Einrichtungsradweg nicht umsetzbar. Grundsätzlich ist eine kontinuierliche Radverkehrsführung zwar sinnvoll, dem stehen hier allerdings die unterschiedlichen Gegebenheiten in diesen beiden Abschnitten entgegen. Die endgültige Radverkehrsführung wird auch hier erst nach einer tiefergehenden Prüfung im Rahmen der Vorplanung ermittelt.

Verknüpfte Vorlagen