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Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei den genannten Lichtsignalanlagen gibt es ein geringes Optimierungspotenzial, da die meisten Anlagen bereits zum Beispiel über ein 2. Freigabefenster für Fußgänger:innen innerhalb eines Signalumlaufs verfügen oder sogar mit vollverkehrsabhängigen Programmen (Fußgänger:innen-Sofort-Grün mit Buseingriff) ausgestattet sind. Bei vielen Anlagen sind zudem die Belange des ÖPNV (Stadt- und Straßenbahn sowie der Bus) zu beachten, welcher vorrangig berücksichtigt wird und Fußgänger:innenphasen früher abbrechen oder blockieren kann. Die Sicherheit der Fußgänger:innen ist an allen Anlagen gewährleistet. Gemäß der Richtlinie für die Planung von Lichtsignalanlagen (RiLSA) müssen Fußgänger:innen bei Grünbeginn und normaler Gehgeschwindigkeit (in der Regel mit 1,2 m/s) bis zur Mitte der Furt gelangen können, bei gleichzeitigem Vorhandensein einer Blindenakustik bis zum Ende der Furt. Danach wird die Fußgänger:innenschutzzeit geschaltet, welche berücksichtigt, dass Fußgänger:innen, die die Fahrbahn in der letzten Grün-Sekunde betreten haben, noch bis zum Ende der Furt gelangen, ehe der Kfz-Verkehr wieder Grün erhält. Für Fußgänger:innen kann das Grün als Startlicht interpretiert werden, indem die Fahrbahn noch gefahrlos überquert werden kann. Das Grünlicht zeigt nicht die Zeit an, in der die Fahrbahn komplett überquert sein soll. Im Rahmen der zahlreichen Projekte der Verkehrswende werden alle Anlagen, welche in diesem Zuge überarbeitet werden, im Sinne des Fußgänger- und Radfahrkomforts überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Einer bevorzugten Bearbeitung der erwähnten Anlagen kann auch aufgrund des zu erwartenden geringen Optimierungspotenzials leider nicht entsprochen werden.

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