Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Optimierung der Fußgängerampeln im Nordend. Es wird festgestellt, dass bereits viele Anlagen gut ausgestattet sind, jedoch aufgrund des geringen Optimierungspotenzials keine bevorzugte Bearbeitung erfolgen kann. Die Sicherheit der Fußgänger:innen bleibt gewährleistet.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei den genannten Lichtsignalanlagen gibt es ein geringes Optimierungspotenzial, da die meisten Anlagen bereits zum Beispiel über ein 2. Freigabefenster für Fußgänger:innen innerhalb eines Signalumlaufs verfügen oder sogar mit vollverkehrsabhängigen Programmen (Fußgänger:innen-Sofort-Grün mit Buseingriff) ausgestattet sind. Bei vielen Anlagen sind zudem die Belange des ÖPNV (Stadt- und Straßenbahn sowie der Bus) zu beachten, welcher vorrangig berücksichtigt wird und Fußgänger:innenphasen früher abbrechen oder blockieren kann. Die Sicherheit der Fußgänger:innen ist an allen Anlagen gewährleistet. Gemäß der Richtlinie für die Planung von Lichtsignalanlagen (RiLSA) müssen Fußgänger:innen bei Grünbeginn und normaler Gehgeschwindigkeit (in der Regel mit 1,2 m/s) bis zur Mitte der Furt gelangen können, bei gleichzeitigem Vorhandensein einer Blindenakustik bis zum Ende der Furt. Danach wird die Fußgänger:innenschutzzeit geschaltet, welche berücksichtigt, dass Fußgänger:innen, die die Fahrbahn in der letzten Grün-Sekunde betreten haben, noch bis zum Ende der Furt gelangen, ehe der Kfz-Verkehr wieder Grün erhält. Für Fußgänger:innen kann das Grün als Startlicht interpretiert werden, indem die Fahrbahn noch gefahrlos überquert werden kann. Das Grünlicht zeigt nicht die Zeit an, in der die Fahrbahn komplett überquert sein soll. Im Rahmen der zahlreichen Projekte der Verkehrswende werden alle Anlagen, welche in diesem Zuge überarbeitet werden, im Sinne des Fußgänger- und Radfahrkomforts überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Einer bevorzugten Bearbeitung der erwähnten Anlagen kann auch aufgrund des zu erwartenden geringen Optimierungspotenzials leider nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2022OFOF 274/3Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im NordendOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Juni 2022OFOF 312/3Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im NordendOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Juli 2022OMOM 2525Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im NordendDirektanregung
- 11. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 2612Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab