Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Kaiserhofstraße mittels Verkehrszeichen (VZ) 260 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbot für Kraftfahrzeuge) in Verbindung mit dem VZ 1020-30 StVO (Anlieger frei) auf den Anliegerverkehr beschränkt wird. Die vorhandene Ladezone gegenüber dem Parkhaus wird durch eine Haltverbotszone (VZ 283 StVO) mit Zusatz "Lieferverkehr frei" ersetzt. Die angesprochenen Haltverbote in den übrigen Bereichen sind bereits vorhanden und deutlich beschildert.