Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße
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Bisheriger Verlauf
13.09.2022
04.10.2022
23.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße
Details im PARLIS OF_613-1_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße
Details im PARLIS OM_2812_2022Stellungnahme des Magistrats
Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße
Details im PARLIS ST_256_202313.09.2022
Antrag Ortsbeirat
Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße
Details im PARLIS OF_613-1_202204.10.2022
Anregung Ortsbeirat
Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße
Details im PARLIS OM_2812_202223.01.2023
Stellungnahme des Magistrats
Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße
Details im PARLIS ST_256_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2812 entstanden aus Vorlage: OF 613/1 vom 13.09.2022
2. Einrichtung des VZ 283 (beidseitiges Halteverbot) in der Kaiserhofstraße auf der gesamten Länge mit Ausnahme des Behindertenparkplatzes. 3. Markierung und Beschilderung einer Ladezone für zwei Lieferfahrzeuge mit Zusatzzeichen 1012-30 anstelle der jetzigen Pkw-Parkplätze gegenüber der Parkhausausfahrt.
Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Einfahrt verboten und Halteverbot in der Kaiserhofstraße
Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden in der Kaiserhofstraße und Hochstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Beschilderung mit VZ 267 (Verbot der Einfahrt) und mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) an der Zufahrt Hochstraße.2. Einrichtung des VZ 283 (beidseitiges Halteverbot) in der Kaiserhofstraße auf der gesamten Länge mit Ausnahme des Behindertenparkplatzes. 3. Markierung und Beschilderung einer Ladezone für zwei Lieferfahrzeuge mit Zusatzzeichen 1012-30 anstelle der jetzigen Pkw-Parkplätze gegenüber der Parkhausausfahrt.
Begründung:
Parkende Fahrzeuge in der Kaiserhofstraße direkt an der Einmündung zur Hochstraße behindern täglich alle Verkehrsteilnehmende. Ausfahrende Pkw müssen wegen des hohen Verkehrsaufkommens in der Hochstraße an der Haltelinie warten, einfahrende Pkw und Lieferfahrzeuge stauen sich auf dem Radweg und der Pkw-Fahrspur zurück, weil parkende Pkw in der Kaiserhofstraße sie blockieren. Radfahrende schlängeln sich auf dem Radweg zwischen den Pkw-Knäueln durch und hoffen, dass sie gesehen und nicht überfahren werden. Die Straße sollte nur noch als Ausfahrt aus dem Parkhaus Börse sowie als Zufahrt für Anwohnende und Anlieferer der Geschäfte freigegeben werden. Lieferfahrzeuge bekommen festgelegte Stellplätze in der Kaiserhofstraße, der Rad- und Fußverkehr in der Hochstraße wird sicherer und der Pkw-Verkehr läuft flüssiger. Foto: Alexander Mitsch/Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 256
Beratung im Ortsbeirat: 1