Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versucht zur Stellungnahme vom 12.06.2023
Stellungnahme des Magistrats
Seniorengerechtes Wohnen ist genauso wie "betreutes Wohnen" in einer entsprechenden altengerechten Wohnanlage planungsrechtlich Wohngebäuden zuzuordnen. Derartige Wohnanlagen können dort entstehen, wo ein Bebauungsplan das Wohnen uneingeschränkt zulässt. (Alten-)Pflegeheime können demgegenüber als Anlagen für gesundheitliche Zwecke zulassungsfähig sein. Da im Bebauungsplan Nr. 920 - Am Hollerbusch voraussichtlich überwiegend Wohngebiete festgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass dort seniorengerecht errichtete Wohngebäude allgemein zulässig sein werden. Ebensolche Flächen explizit auszuweisen ist insofern nicht erforderlich. Darüber hinaus erscheint es nicht zielführend durch eine Vorfestlegung auf seniorengerechtes Wohnen Spielräume für andere Wohnformen, die auch oder gerade für die Bevölkerungsgruppe der Älteren attraktiv sind, zu begrenzen. Bedarfe nach Wohnraum bestehen in Frankfurt für vielfältige Bevölkerungsgruppen. Hier sind beispielsweise auch kinderreiche Familien, Singles, Auszubildende oder Studierende zu nennen. Diesen verschiedenen Gruppen ermöglicht die Stadt Frankfurt am Main den Zugang zu Wohnraum durch die Festsetzung von Wohngebieten in Bebauungsplänen sowie die Sicherstellung, dass geförderter Wohnungsbau und Flächen für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen entstehen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sowohl Miet- als auch Eigentumswohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden. Auch hier sind gesetzliche Vorgaben zum barrierefreien Bauen zu beachten. Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll auch im Plangebiet Am Hollerbusch eine Quote von mindestens 30% für öffentlich geförderten, mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum gesichert werden. Darüber hinaus können gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte zur Mischung im Gebiet beitragen und eine wichtige Ergänzung zu herkömmlichen Wohnungsangeboten sein. Insofern sollen 15% der Flächen für alternative Wohnkonzepte, z. B. mit Bedarfen nach inklusivem, barrierefreiem oder generationenübergreifenden Wohnraum entstehen, die an die Bedürfnisse der NutzerInnen angepasst sind. Die Entscheidung darüber, welche Gruppen oder Projekte im konkreten Bebauungsplangebiet berücksichtigt werden, fällt im Rahmen eines sogenannten Konzeptverfahrens. Dieses steht grundsätzlich auch Gruppen des seniorengerechten oder des generationsübergreifenden Wohnens offen. Die Entscheidung über die Auswahl der Projekte fällt letztendlich anhand der Qualität des einzureichenden Konzeptes. Eine Vorfestlegung darüber, welche Bevölkerungsgruppe Wohnraum realisieren darf, gibt es insofern nicht - auch nicht im Bebauungsplan. Insofern bestehen für SeniorInnen im Plangebiet grundsätzlich Möglichkeiten der Wohnraumförderung und der Teilnahme an Konzeptverfahren zum gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnen sowie am frei finanzierten Miet- und Eigentumswohnungsbau. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass im Stadtteil Nieder-Eschbach beziehungsweise im Nachbarstadtteil Bonames Angebote für altengerechtes Wohnen in Form zweier Wohnanlagen mit Betreuungsleistungen im Bereich Ben-Gurion-Ring bestehen. Darüber hinaus gibt es in Nieder-Eschbach 88 Sozialwohnungen für SeniorInnen.