Bauschutt in den Oberräder Feldern
Stellungnahme des Magistrats
Fläche neben dem Oberräder Bahnhof: Der Bereich östlich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes zwischen dem asphaltierten Weg und der Bahntrasse befindet sich im Außenbereich, jedoch nicht im Landschaftsschutzgebiet. Naturschutzrechtliche Genehmigungen für die dortigen Nutzungen wurden nicht erteilt. Der Unteren Naturschutzbehörde liegt eine Vielzahl vergleichbarer gemeldeter Fälle im gesamten Stadtgebiet vor. Die gemeldeten illegalen Natureingriffe werden nach naturschutzfachlichen und -rechtlichen Rahmenbedingungen priorisiert. Vorrang haben dabei die besonders hochwertigen Flächen der Landschaftsschutzgebietsschutzkategorie II oder vergleichbaren hochrangigen Schutzgebietskategorien. Im Anschluss wäre gegen illegale Eingriffe in der Schutzkategorie I vorzugehen. Danach auf Flächen außerhalb der Landschaftsschutzgebiete. Aufgrund der geschilderten Vorgehensweise kann derzeit nicht abgesehen werden, wann ein Verfahren zur Beseitigung des illegalen Lagerplatzes durchgeführt werden kann. Zweite Fläche mit Bauschutt seit 2016: Die Untere Naturschutzbehörde geht bereits seit 2015 - mit dem Ziel der Räumung - gegen die ungenehmigten Ablagerungen auf den ehemaligen Schnittlauchäckern in der Zone I des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vor. Nach Kenntnis der Unteren Naturschutzbehörde wird die Räumung der Fläche aktuell durchgeführt.