Bauschutt in den Oberräder Feldern
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Bisheriger Verlauf
29.04.2016
25.07.2016
04.05.2018
06.08.2018
23.08.2023
15.09.2023
04.12.2023
25.07.2016
06.08.2018
04.12.2023
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4430 entstanden aus Vorlage: OF 874/5 vom 23.08.2023
Betreff: Bauschutt in den Oberräder Feldern
Vorgang: V 3/16 OBR 5; ST 986/16; OM 3091/18 OBR 5; ST 1526/18 Der Magistrat wird gebeten, den Bauschutt, der sich in den Oberräder Feldern befindet, in dem Areal links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und in Richtung Autobahn, zu räumen. Eine Fläche direkt neben dem Oberräder Bahnhof ist eingezäunt, obwohl Zäune in den Oberräder Feldern verboten sind. Zwischen dem rechtswidrigen Zaun und dem Bahndamm befinden sich Bauschutt und Baumaterialien. Auf einer zweiten Fläche befindet sich Bauschutt seit 2016. Diese Fläche hat sich mittlerweile zu einem kleinen grünen Biotop entwickelt mit Büschen und Bäumen. Gleichwohl liegt darunter der alte Bauschutt von 2016. Damals hatte jemand Bauschutt dort abgeladen. Auf die Anfrage des Ortsbeirates aus dem Jahr 2016, V 3, antwortete die Stadt, dass der Grundstückseigentümer angehört worden sei und dieser Bauschutt nur zur Zwischenlagerung vorgesehen sei. Die festgesetzte Frist zur Beseitigung sei aber nicht eingehalten und in der 24. Kalenderwoche sei eine Verfügung zur Beseitigung des Aushubs bis Mitte Juli 2016 erlassen worden (ST 986 vom 25.07.2016). Bauaushub 2016 Danach ist ein Teil des Bauaushubs beseitigt worden, vor allem die Plastikrohre waren verschwunden. Dennoch war weiter Bauaushub vorhanden, der mittlerweile aber etwas von Grün zugewachsen war. Im Jahr 2018 wurde erneut nach dem Bauaushub gefragt (OM 3091). In der Stellungnahme des Magistrats, ST 1526, wurde geantwortet, dass gegen den Eigentümer ein Verwaltungsverfahren zur Beseitigung des Bauschutts geführt würde. Bauaushub 2018 Begründung:
Der Bauschutt muss schlicht und einfach entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2016, V 3 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 986 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3091
Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2426 Aktenzeichen: 79-1