Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat kann diesem Punkt der Anregung nicht entsprechen. Ein minimaler Niveauunterschied ist erforderlich, damit die Wasserführung beziehungsweise die notwendige Oberflächenentwässerung gewährleistet bleibt. Im Hinblick auf die Belange des Radverkehrs hat der Magistrat bereits Rundbordsteine angebracht, die den technisch kleinstmöglichen Vorsprung haben. Ohnehin würde es aus Sicht des Magistrats selbst mit der gewünschten Absenkung nicht zu verhindern sein, dass der Radverkehr ausschwenkt, um einbiegen zu können. Da an dieser Stelle im Bereich der Querung eine punktuelle Einengung besteht und der Radverkehr ohnehin nicht überholt werden kann, sollte ein kurzfristiges nach links Ausschwenken bei ausreichendem Abstand des Kfz-Verkehrs kein Problem darstellen. Um die Führung des rechts in die Oberräder Felder abbiegenden Radverkehrs grundlegend zu verbessern, arbeitet der Magistrat derzeit an einer sicheren Führung für den Radverkehr aus und in Richtung Offenbach im Zuge der Planung der fahrradfreundlichen Nebenstraße Oberräder Fußweg sowie in Zusammenhang mit der beabsichtigten Führung des Radschnellweges FRM8 über dieser Relation. Zu
- und
- Ein weiteres Gebotsschild mit vorgeschriebener Fahrtrichtung geradeaus ist 30 Meter vor dem vorhandenen Schild nicht erforderlich. Das hinter der Querung aufgestellte Gebotsschild "Fahrtrichtung geradeaus" kann der Magistrat nicht entfernen. Dieses Schild soll das Wenden über die Gleise auf Höhe der Signalanlage untersagen. Dass der Radverkehr vorher queren darf, wird der Magistrat mit einem neuen Piktogramm auf der Fahrbahn verdeutlichen. Zu
- Das rund 20 Meter vor der Querung aufgestellte Verkehrszeichen 138 ("Radfahrer") mit dem Zusatzzeichen ("Beide Richtungen") wird der Magistrat freischneiden und reinigen. Außerdem wird der Magistrat die Leitplatte (Verkehrszeichen 626-20) entfernen, um die Sicht auf den querenden Fuß- und Radverkehr zu verbessern. In diesem Zuge wird auch das Verkehrszeichen 222 ("Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts") auf einer Höhe von 60 Zentimetern angebracht. Mit den hier aufgeführten Maßnahmen ist noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen.