Verwendung der Stellplatzablösemittel
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verwendung von Stellplatzablösemitteln gemäß der Hessischen Bauordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierung grundsätzlich möglich ist, jedoch die genaue Zuteilung der Mittel auf verschiedene Verkehrsarten in der Praxis schwierig ist. Ziel ist es, die Mittel effizient zu nutzen, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Maßnahmen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Generell wird die Verwendung von Stellplatzablösemitteln durch die Hessische Bauordnung (§ 52 Absatz 7 HBO) geregelt. Die Finanzierung der genannten Maßnahmen ist demnach grundsätzlich möglich. In der Praxis ist eine genaue Zuteilung der Mittel auf die Bereiche Pkw-Stellplätze, Radverkehr und ÖPNV jedoch kaum umsetzbar.
Die Finanzierung von Maßnahmen mit Stellplatzablösemitteln hängt auch davon ab, welche Maßnahmen sich in der konkretisierenden Planungsphase befinden und kurz vor der Umsetzung stehen. Dies wird durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. Hinzu kommt, dass Maßnahmen für den Radverkehr oder die Einrichtung von Stellplätzen ein vergleichsweise geringeres Investitionsvolumen erfordern als solche für den ÖPNV.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2023OFOF 790/5Verwendung der StellplatzablösemittelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juli 2023OMOM 4284Verwendung der StellplatzablösemittelDirektanregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2295Verwendung der StellplatzablösemittelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab