Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat mit den E-Scooter-Anbieterfirmen vereinbart, dass zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel, dort wo ein sehr starkes Fußgängeraufkommen zu verzeichnen ist, E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden, für die dann die genannte Regelung (im Umkreis von 100 m um ausgewiesene E-Scooter-Abstellplätze kann die Fahrt nicht mehr beendet werden) gilt. Begonnen wird mit den Zeil-Nebenstraßen, für die bereits ein Konzept vorliegt. Erste Abstellplätze wurden dort bereits realisiert. Weitere werden sukzessive umgesetzt. Des Weiteren wird zurzeit ein Leistungsverzeichnis erarbeitet, um ein Ingenieurbüro zu beauftragen, in den übrigen Straßen der Innenstadt und des Bahnhofsviertels entsprechende Flächen für E-Scooter-Parkplätze zu identifizieren. Dabei werden auch die zentralen S- und U-Bahn-Stationen besonders berücksichtigt. In einer dritten Stufe soll dann das Konzept dahingehend erweitert werden, ob und wenn ja, in welchen weiteren Bereichen des Stadtgebietes weitere E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden sollen. Grundsätzlich soll jedoch außerhalb der Innenstadt und des Bahnhofsviertels das Free-Floating-Prinzip der E-Scooter beibehalten werden, da dieses den Vorteil dieses Verkehrsmittels ausmacht.

Verknüpfte Vorlagen