Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Ausweisung von E-Scooter-Parkplätzen im Innenstadtbereich und Bahnhofsviertel, um die Nutzung von E-Scootern zu regulieren und Fußgängerströme zu berücksichtigen. Ziel ist es, die E-Scooter-Parkplätze sukzessive zu realisieren und das Free-Floating-Prinzip außerhalb dieser Bereiche beizubehalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat mit den E-Scooter-Anbieterfirmen vereinbart, dass zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel, dort wo ein sehr starkes Fußgängeraufkommen zu verzeichnen ist, E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden, für die dann die genannte Regelung (im Umkreis von 100 m um ausgewiesene E-Scooter-Abstellplätze kann die Fahrt nicht mehr beendet werden) gilt. Begonnen wird mit den Zeil-Nebenstraßen, für die bereits ein Konzept vorliegt. Erste Abstellplätze wurden dort bereits realisiert. Weitere werden sukzessive umgesetzt.
Des Weiteren wird zurzeit ein Leistungsverzeichnis erarbeitet, um ein Ingenieurbüro zu beauftragen, in den übrigen Straßen der Innenstadt und des Bahnhofsviertels entsprechende Flächen für E-Scooter-Parkplätze zu identifizieren. Dabei werden auch die zentralen S- und U-Bahn-Stationen besonders berücksichtigt.
In einer dritten Stufe soll dann das Konzept dahingehend erweitert werden, ob und wenn ja, in welchen weiteren Bereichen des Stadtgebietes weitere E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden sollen. Grundsätzlich soll jedoch außerhalb der Innenstadt und des Bahnhofsviertels das Free-Floating-Prinzip der E-Scooter beibehalten werden, da dieses den Vorteil dieses Verkehrsmittels ausmacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2022OFOF 466/1Abstellflächen für E-Scooter im GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Mai 2022OMOM 2214Abstellflächen für E-Scooter im GutleutviertelDirektanregung
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2243Abstellflächen für E-Scooter im GutleutviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab