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Radweg auf der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Da die Radverkehrsanlage, nicht wie ursprünglich gefordert temporär, sondern dauerhaft eingerichtet wird, sind im Vorfeld einige Untersuchungen und Vorbereitungen erforderlich. Konkret erfolgten bereits Verkehrszählungen und Modellberechnungen/Verkehrssimulationen, um die Folgewirkungen der Wegnahme von Fahrspuren zu analysieren. An verkehrsmengenmäßig komplexen Stellen, wie beispielsweise dem Knotenpunkt Hügelstraße, wird die Planung auf die Resultate der Verkehrssimulationen hin angepasst. Die Planung ist bereits weit fortgeschritten, bedarf aber weiterer stadtinternen und stadtexternen (insbesondere Landespolizei) Abstimmungen. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2024. Ab dem zweiten Quartal 2024 ist mit einer schrittweisen Umsetzung der Maßnahme zu rechnen. Im Vorfeld werden vorbereitende Maßnahmen (insbesondere Asphaltausbesserungen) durchgeführt. Im Bereich des Knotenpunkt Hügelstraße erfolgt die Umsetzung der nördlichen Fahrtrichtung erst später, da hier neue Ampelmasten und Signalgeber installiert werden müssen. Dies benötigt einen größeren Vorlauf als die übrige bestandsnahe Realisierung. Übergangsweise wird der Radfahrstreifen daher an der Ampel südlich des stadtauswärtigen U-Bahnsteigs enden und in den Mischverkehr übergeleitet. Eine Vorstellung der Pläne im Ortsbeirat kann erfolgen, sobald die obigen Abstimmungen erfolgt sind. Voraussichtlich ist hiermit im vierten Quartal dieses Jahrs zu rechnen.