Tiefgaragenausfahrt sichern
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat bereits vor einigen Jahren die Grundsatzentscheidung getroffen, an Grundstückszufahrten keine Poller mehr zu installieren. Hintergründe sind, dass diese Einbauten immer wieder umgefahren werden, keinen Beitrag zur Aufwertung des Straßenraumes leisten und häufig ähnliche Wünsche nach Maßnahmen seitens der Nachbarschaft nach sich ziehen. Zur Sicherung von privaten Zufahrten werden keine Poller neu angeordnet. Auch auf der Fahrbahn dienen Poller nur der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und werden nur in Ausnahmefällen angeordnet, um Gefahren zu vermeiden. Die Parksituation an der genannten Tiefgaragenausfahrt ist bereits eindeutig geregelt. Der Bordstein ist abgesenkt, es wurde eine andere Pflasterung verwendet und auch die Verlegerichtung des Pflasters ändert sich in der Einfahrt. Wird dennoch zu nah an der Ausfahrt geparkt, handelt es sich um ein vorsätzliches Fehlverhalten, dem baulich nichts entgegenzusetzen ist.