Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt die Aufstellung weiterer öffentlicher Abfallbehälter am Waldrand des Stadtwaldes ab, da dies zu einer erhöhten Müllablagerung führt und keine ausreichenden Personalkapazitäten für die Leerung vorhanden sind. Stattdessen wird ein bereits vorhandener Papierkorb erwähnt, der nicht stark genutzt wird.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Punkt 1
Am Waldrand des Frankfurter Stadtwaldes wurden aufgrund langjähriger Erfahrungen in der jüngsten Vergangenheit keine weiteren Mülleimer aufgestellt und einzelne, ehemalige Standorte sogar zurückgebaut. Zum einen stehen keine Personalkapazitäten für die regelmäßige Leerung und Instandsetzung bei anwachsendem Müllaufkommen zur Verfügung. Zum anderen musste der Magistrat leider die Erfahrung machen, dass Abfallbehälter eher noch dazu verleiten, große Mengen Müll (Hausmüll, massenweise Hundekotbeutel, Bauschutt etc.) an diesen Stellen abzulagern, was den Entsorgungsaufwand erheblich erhöht. Da die Wertstoffhöfe an den Wochenenden geschlossen haben, sind gerade dann dauerhaft Ablagerungen im genannten Bereich zu erwarten.
Hinzu kommt, dass Waldflächen dem Hessischen Waldgesetz unterliegen. Grundsätzlich stellt es kein Problem dar, dass Hunde ihr Geschäft im Wald verrichten, wo sich der Hundekot relativ schnell zersetzt. Dennoch begrüßt es der Magistrat, wenn Hundehalter den Hundekot auf Wiesenbereichen entsorgen. Allerdings besteht auch hier die oben beschriebene Problematik: Die Plastiktüten werden, trotz einer höheren Anzahl von Abfallbehältnissen, überall im Wald verstreut bzw. abgelegt und aufgefunden. Selbst die Aufstellung von Papierkörben fängt dieses Problem nicht ein.
Folglich lehnt der Magistrat die Aufstellung eines Abfallbehälters im Bereich des Stadtwaldes aus den genannten Gründen ab.
Punkt 2
In diesem Bereich befindet sich bereits ein Papierkorb, der erfahrungsgemäß nicht besonders stark genutzt wird.
Punkt 3
In diesem Bereich wird der gewünschte Papierkorb zeitnah angebracht.
Bei zukünftigen Papierkorbanfragen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail service@fes-frankfurt.de) wenden.
In Bezug auf das Aufstellen eines Hundekotbeutelspenders lässt sich zudem festhalten, dass die Verschmutzung von Bürgersteigen und Grünanlagen durch Hundekot für viele Bürger:innen der Stadt Frankfurt am Main ein großes Ärgernis und auch ein hygienisches Problem darstellt. Ebenso sind die Mitarbeiter:innen der Ämter, die auf öffentlichen Flächen reinigen und pflegen, in hohem Maß von den Auswirkungen betroffen.
Die Gesamtproblematik hat dazu geführt, dass an einigen durch den Magistrat betreuten Grünanlagen und -flächen Hundekotbeutelspender aufgestellt wurden, die größtenteils von Pat:innen betreut werden. Neuaufstellungen von Hundekotbeutelspendern werden nur getätigt, wenn sich hierfür Pat:innen zur Verfügung stellen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich auch handelsübliche Tüten zur Aufnahme von Hundekot eignen. Die Beschaffung solcher Tüten obliegt den Hundehalter:innen in eigener Verantwortung und steht im Einklang mit der Grünanlagensatzung, wonach den Hundehalter:innen die Verpflichtung zur Reinhaltung der Grünanlagen obliegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2022OFOF 125/16Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Juli 2022OMOM 2490Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellenDirektanregung
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2177Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab