Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands an der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Bebauung
Stellungnahme des Magistrats
Die natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung für die Ertüchtigung der Harheimer Brücke, einschließlich der Verbreiterung der Berkersheimer Bahnstraße zur Nutzung als temporäre Baustraße, wurde mit der Auflage des vollständigen Rückbaus, der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und der Rekultivierung erteilt. Das Umweltamt als zuständiges Fachamt hat durch einen verbindlichen Gestattungsvertrag mit der DB Netz AG die genauen Konditionen zur Genehmigung einer temporären Baustraße auf einer Liegenschaft des Grünflächenamts vereinbart. Darin wurde festgelegt, dass der vorhandene Oberboden vor Baubeginn 30 cm tief abzuziehen ist und vor Ort seitlich als Oberbodenmieten zwischengelagert wird. Die Oberbodenmieten sind für die Zeit der Zwischenlagerung durch eine Begrünung zu schützen. Nach dem vollständigen Rückbau der Baustraße ist der verdichtete Unterboden tiefgründig zu lockern. Danach erfolgt der Wiedereinbau des zwischengelagerten Oberbodens. Die Angabe der Saatgutmischung für die Wildblumenwiese erfolgt durch das Grünflächenamt und entspricht der ursprünglichen krautreichen Wieseneinsaat.