Wegfall von Ausgleichsflächen durch den S-Bahn-Ausbau
Bericht
Es wurde keine naturschutzrechtliche Ausgleichs- bzw. Kompensationsfläche in Anspruch genommen. Es handelt sich stattdessen um eine Baumreihe auf einer Wildblumenwiese, die durch das städtische Förderprogramm ‚Der geschenkte Baum' finanziert wurde. Die temporäre Inanspruchnahme der Wiesenfläche wurde in einem naturschutz- und landschaftsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Ertüchtigung der Harheimer Brücke für die Bauzeit des S-Bahnausbaus genehmigt und dort in der Eingriffs- und Ausgleichsplanung berücksichtigt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die in Anspruch genommenen Flächen in den ursprünglichen Zustand (Einsaat einer kräuterreichen Wiese mit gebietsheimischem Saatgut) wiederhergestellt. Für die Dauer der Inanspruchnahme als Baustraße verbinden mit Phacelia (Bienenfreund) angesäten Oberbodenmieten als ökologische Trittsteine die Ortslage mit der Niddaaue. Die Kosten der Wiederherstellung trägt der Verursacher (Deutsche Bahn). Sowohl die Planung zur bauzeitlichen Ertüchtigung der Harheimer Brücke als auch die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Frankfurt erarbeitet und festgelegt. Eine Überprüfung vor Ort hat stattgefunden. Die dreiseitige Ausführung des feststehenden Holzlattenzauns wurde von der Naturschutzbehörde vorgegeben. Die zur landwirtschaftlichen Fläche ausgerichtete Seite des Baumschutzzauns bleibt offen, um der beauftragten Pflegefirma den Zugang zu den Baumscheiben für Kontroll- und Pflegegänge zu ermöglichen. Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde Frankfurt sind vom S-Bahnbau keine naturschutzrechtlich gebundenen Kompensationsflächen betroffen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) des rechtsverbindlichen Planfeststellungsbeschlusses der S-Bahn enthält die qualitativen und quantitativen Darstellungen der für den S-Bahn-Ausbau notwendigen Flächeninanspruchnahmen. Das für Planfeststellungsverfahren zuständige Regierungspräsidium Darmstadt ist für die Kontrolle des Projekts, einschließlich der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen, verantwortlich. Darüber hinaus werden die Baumaßnahmen an der Main-Weser-Bahn regelmäßig von verschiedenen städtischen Ämtern überprüft. Sollten seitens der Deutschen Bahn Abweichungen von der planfestgestellten Baumaßnahme oder zusätzliche Maßnahmen (z.B. Baustraßen, Lagerplätze) erforderlich werden, so unterliegen eingereichte Nachtragsanträge ebenfalls der Überprüfung durch die zuständigen Behörden.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme