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Unterliederbach: Ausreichende Laubräumung gewährleisten

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der ausreichenden Laubräumung in Unterliederbach. Es wird erläutert, dass die FES GmbH die Reinigungen gemäß der Reinigungsklasse durchführt und bei Bedarf die Reinigungsklasse überprüft werden kann. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Laubräumung bedarfsorientiert zu organisieren.

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Stellungnahme des Magistrats

Reinigungen auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Geh- und Fahrradwegen finden entsprechend der Reinigungsklasse im Rahmen der Satzungsreinigung statt. Unser Dienstleister, die FES GmbH, reinigt die genannten Satzungsbereiche daher mindestens einmal wöchentlich. Hierbei erfolgen auch die notwendigen Laubräumungen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Bei der Einstufung einer Straße in eine Reinigungsklasse wird eine ausführliche Bestandsaufnahme und Dokumentation durchgeführt. Diese umfasst neben Bebauung, Nutzung, Verkehrs- und Publikumsaufkommen auch saisonal bedingte Besonderheiten (wie Laub- und Blütenzeit). Sofern der Ortsbeirat der Auffassung ist, dass diese Reinigungsfrequenzen für einzelne Straßen oder Abschnitte von Straßen nicht ausreichend sind, kann beim Umweltamt um eine Überprüfung der Reinigungsklasse gebeten werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Reinigungsklasse mit der Anhebung der Straßenreinigungsgebühr für alle Anliegerinnen und Anlieger einhergeht. Saisonale Anpassungen der Reinigungsklassen (beziehungsweise -intervalle) sind auf Grundlage der bestehenden Satzung nicht darstellbar. Die FES GmbH setzt in der gesamten Laubsaison auf einen erhöhten Personaleinsatz, um bedarfsorientiert die Laubräumung gewährleisten zu können. Vorübergehende Laubansammlungen können im gesamten Stadtgebiet naturgemäß nie gänzlich vermieden werden.

Die genannten Reinigungen der Sinkkästen werden im Rahmen der vereinbarten Vertragsinhalte vorgenommen. Grundsätzlich werden die ca. 60.000 Sinkkästen in der Regel zweimal pro Jahr gereinigt. Bei einer sichtbaren Überfüllung werden die Sinkkästen eigenständig vom genannten Dienstleister geleert und bei Verparkung erneut angefahren.

Anzumerken ist, dass das öffentliche Kanalnetz − unabhängig von einer Sinkkastenreinigung − für außergewöhnliche Wassermassen nicht ausgelegt ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Flyer des Umweltamtes "Starkregen - Gefahr erkennen und vorbeugen". Konkrete Bereiche im Hinblick auf Laub, verstopfte Sinkkästen, und Ähnliches können künftig auch gerne direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die FES GmbH (Tel. 0800-200-800-70 / E-Mail services@fes-frankfurt.de) gemeldet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2021OFOF 207/6Unterliederbach: Ausreichende Laubräumung gewährleistenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. Oktober 2021OMOM 885Unterliederbach: Ausreichende Laubräumung gewährleistenDirektanregung
  3. 31. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 212Unterliederbach: Ausreichende Laubräumung gewährleisten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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