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Unterliederbach: Ausreichende Laubräumung gewährleisten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Reinigungen auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Geh- und Fahrradwegen finden entsprechend der Reinigungsklasse im Rahmen der Satzungsreinigung statt. Unser Dienstleister, die FES GmbH, reinigt die genannten Satzungsbereiche daher mindestens einmal wöchentlich. Hierbei erfolgen auch die notwendigen Laubräumungen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Bei der Einstufung einer Straße in eine Reinigungsklasse wird eine ausführliche Bestandsaufnahme und Dokumentation durchgeführt. Diese umfasst neben Bebauung, Nutzung, Verkehrs- und Publikumsaufkommen auch saisonal bedingte Besonderheiten (wie Laub- und Blütenzeit). Sofern der Ortsbeirat der Auffassung ist, dass diese Reinigungsfrequenzen für einzelne Straßen oder Abschnitte von Straßen nicht ausreichend sind, kann beim Umweltamt um eine Überprüfung der Reinigungsklasse gebeten werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Reinigungsklasse mit der Anhebung der Straßenreinigungsgebühr für alle Anliegerinnen und Anlieger einhergeht. Saisonale Anpassungen der Reinigungsklassen (beziehungsweise -intervalle) sind auf Grundlage der bestehenden Satzung nicht darstellbar. Die FES GmbH setzt in der gesamten Laubsaison auf einen erhöhten Personaleinsatz, um bedarfsorientiert die Laubräumung gewährleisten zu können. Vorübergehende Laubansammlungen können im gesamten Stadtgebiet naturgemäß nie gänzlich vermieden werden. Die genannten Reinigungen der Sinkkästen werden im Rahmen der vereinbarten Vertragsinhalte vorgenommen. Grundsätzlich werden die ca. 60.000 Sinkkästen in der Regel zweimal pro Jahr gereinigt. Bei einer sichtbaren Überfüllung werden die Sinkkästen eigenständig vom genannten Dienstleister geleert und bei Verparkung erneut angefahren. Anzumerken ist, dass das öffentliche Kanalnetz − unabhängig von einer Sinkkastenreinigung − für außergewöhnliche Wassermassen nicht ausgelegt ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Flyer des Umweltamtes "Starkregen - Gefahr erkennen und vorbeugen". Konkrete Bereiche im Hinblick auf Laub, verstopfte Sinkkästen, und Ähnliches können künftig auch gerne direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die FES GmbH (Tel. 0800-200-800-70 / E-Mail services@fes-frankfurt.de) gemeldet werden.

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