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Unterliederbach: Ausreichende Laubräumung gewährleisten

Vorlagentyp: OFGRÜNE
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Intervalle zur Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Unterliederbach im 4. Quartal 2021 zu überprüfen und gegebenenfalls zu verkürzen. Dies ist notwendig, um Gefahren durch nicht gekehrtes Laub zu vermeiden und die Sicherheit der Bürgersteige zu gewährleisten.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Intervalle zur Reinigung der Straßen und Bürgersteige im 4. Quartal 2021 an den oben genannten Stellen verkürzt werden können.

Begründung

Von nicht gekehrtem Laub gehen zusätzliche Gefahren aus. So kann es die Schachtabdeckungen der Straßenkanalisationen verstopfen. Der Abfluss des Regenwassers wäre damit nicht sichergestellt. Die Folge: nicht rutschsichere Bürgersteige, Überflutungen der straßen-nahen Wohneinheiten bzw. deren Kellerräume. Auch Laub selbst birgt Rutschgefahr besonders wenn es feucht wird. Für den oben erwähnten Bereich wurde von Anwohnern berichtet, dass die Kehrmaßnahmen in den vergangenen Jahren nicht ausreichend waren und es wurde beobachtet, dass die Kanalisation bei normalem Regen schon jetzt das Oberflächenwasser oft nicht aufnehmen konnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2021Sie sind hier
    OFOF 207/6Unterliederbach: Ausreichende Laubräumung gewährleisten
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. Oktober 2021OMOM 885Unterliederbach: Ausreichende Laubräumung gewährleistenDirektanregung
  3. 31. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 212Unterliederbach: Ausreichende Laubräumung gewährleistenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 5 · 26.10.2021
TO I, TOP 43
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 885 2021 Die Vorlage OF 207/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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