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Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Ab der Kreuzung de-Neufville-Straße ist das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen mittels Verkehrszeichen (VZ) 276 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) verboten. Einspurige Fahrzeuge hingegen dürfen - unter Beachtung des erforderlichen Sicherheitsabstandes - überholt werden. Entsprechende Kontrolltätigkeit fällt in die originäre Zuständigkeit der Landespolizei, weshalb die Anregung dorthin weitergeleitet wird.

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