Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Ab der Kreuzung de-Neufville-Straße ist das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen mittels Verkehrszeichen (VZ) 276 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) verboten. Einspurige Fahrzeuge hingegen dürfen - unter Beachtung des erforderlichen Sicherheitsabstandes - überholt werden. Entsprechende Kontrolltätigkeit fällt in die originäre Zuständigkeit der Landespolizei, weshalb die Anregung dorthin weitergeleitet wird.