Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Überwachung des Überholverbots in der Offenbacher Landstraße. Es wird darauf hingewiesen, dass das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist und die Kontrolle in die Zuständigkeit der Landespolizei fällt. Die Anregung wird entsprechend weitergeleitet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Stellungnahme des Magistrats

Ab der Kreuzung de-Neufville-Straße ist das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen mittels Verkehrszeichen (VZ) 276 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) verboten. Einspurige Fahrzeuge hingegen dürfen - unter Beachtung des erforderlichen Sicherheitsabstandes - überholt werden. Entsprechende Kontrolltätigkeit fällt in die originäre Zuständigkeit der Landespolizei, weshalb die Anregung dorthin weitergeleitet wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. August 2023OFOF 873/5Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. September 2023OMOM 4429Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachenDirektanregung
  3. 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 208Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen