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Klärung der Parkregeln im Teilabschnitt der Roßdorfer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

An der genannten Örtlichkeit ist die Parkordnung eindeutig geregelt: Der Straßenquerschnitt lässt ein Parken auf der Fahrbahn auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern nicht zu, es besteht somit ein Haltverbot nach § 12 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Eine Beschilderung darf hier nicht angebracht werden, da diese eine Überbeschilderung darstellen würde (§ 39 Absatz 1 StVO i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StvO) zu § 39 bis 43, Randnummer 2, Satz 1: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen").

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