Klärung der Parkregeln im Teilabschnitt der Roßdorfer Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats klärt die Parkregeln im Teilabschnitt der Roßdorfer Straße. Es wird festgestellt, dass aufgrund des Straßenquerschnitts ein Haltverbot besteht und keine zusätzliche Beschilderung erforderlich ist.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
An der genannten Örtlichkeit ist die Parkordnung eindeutig geregelt: Der Straßenquerschnitt lässt ein Parken auf der Fahrbahn auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern nicht zu, es besteht somit ein Haltverbot nach § 12 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Eine Beschilderung darf hier nicht angebracht werden, da diese eine Überbeschilderung darstellen würde (§ 39 Absatz 1 StVO i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StvO) zu § 39 bis 43, Randnummer 2, Satz 1: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen").
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2023OFOF 328/4Klärung der Parkregeln um Teilabschnitt der Roßdorfer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2023OMOM 4466Klärung der Parkregeln im Teilabschnitt der Roßdorfer StraßeDirektanregung
- 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 204Klärung der Parkregeln im Teilabschnitt der Roßdorfer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab