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Wohnbauprojekt "Gatehouse Apartments": Grundstücksbegrenzung zum Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager am Oberschelder Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffer 1.: Das Grundstück wurde inzwischen verkauft. Derzeit ist unklar, ob die neue Eigentümerin die bestehende Baugenehmigung umsetzen oder eine neue Planung entwickeln wird. Der Magistrat wird die neue Eigentümerin jedenfalls in der weiteren Bauberatung hinsichtlich der auf dem Nachbargrundstück befindlichen Gedenkstätte sensibilisieren und die vom Ortsbeirat genannten Themen ansprechen. Zu Ziffer 2.: Der Magistrat kann dem Ortbeirat aus rechtlichen Gründen keine Einsicht in die Planunterlagen gewähren, da diesem kein Akteneinsichtsrecht nach dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) zusteht. Der Magistrat wird bei dem für das beabsichtigte Bauvorhaben zuständigen Planer jedoch anregen, die letztendliche Planung zu gegebener Zeit im Ortsbeirat vorzustellen.