Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Vorschläge zur Verbesserung der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim begrüßt, betont jedoch die Notwendigkeit, die Ergebnisse eines laufenden Dissertationsprojekts abzuwarten. Die Eigentümerin der Liegenschaft hat einen sensiblen Umgang mit der Gedenkstätte zugesichert und signalisiert, dass sie ihre Planungen im Ortsbeirat vorstellen möchte.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
In seiner Stellungnahme ST 586 vom 25.03.2024 (OM 1693/22) teilte der Magistrat mit, dass sich aus der in Auftrag gegebenen Vorstudie zur Geschichte des Arbeitserziehungslagers Heddernheim erfreulicherweise ein Dissertationsprojekt entwickelt hat, das im Frühjahr 2024 am Fritz Bauer Institut begonnen wurde.
Der Magistrat begrüßt die in den Punkten 1-3 genannten Vorschläge hinsichtlich Ihrer Zielrichtung, den historischen Ort in seiner Darstellung zu konkretisieren, verweist diesbezüglich aber auf die Notwendigkeit, die neuen Forschungsergebnisse bei Vorgängen dieser Art abzuwarten und zu berücksichtigen. In Anbetracht einer zu erwartenden Bearbeitungsdauer von mindestens drei Jahren sollte der Ortsbeirat die Anregungen zum Zeitpunkt der Beendigung des Dissertationsprojekts erneut aufgreifen.
Zu Punkt 4 sind noch weitere magistratsinterne Abstimmungen notwendig, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt erneut in einer Stellungnahme aufgegriffen werden.
Zu Punkt 5:
Es wurden mit der neuen Eigentümerin Bauberatungsgespräche zur Liegenschaft geführt und auch auf die benachbarte Gedenkstätte hingewiesen. Ein sensibler Umgang mit der Gedenkstätte wurde zugesagt.
Auch hat die Eigentümerin Bereitschaft zur Vorstellung der Planung im Ortsbeirat signalisiert. Die bestehende Baugenehmigung soll jedoch nicht umgesetzt werden und die neue Planung ist noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird weiterhin bei der Eigentümerin anregen, nach Abschluss der Planung diese einschließlich der Gestaltung der Grundstücksgrenze dem Ortsbeirat vorzustellen. Eine Verpflichtung seitens der Eigentümerin hierzu besteht jedoch nicht, eine Vorstellung des Projekts kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
Dem Wunsch des Ortsbeirats, in die Beratungsgespräche bezüglich der Gestaltung der Grundstücksgrenze einbezogen zu werden, kann der Magistrat leider nicht nachkommen, da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2023STST 2034Wohnbauprojekt "Gatehouse Apartments": Grundstücksbegrenzung zum Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager am Oberschelder WegStellungnahme
- 2. April 2024OFOF 414/8Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager HeddernheimOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
- 18. April 2024OMOM 5420Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager HeddernheimDirektanregung
- 29. Juli 2024Sie sind hierSTST 1427Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager HeddernheimStellungnahme
- 16. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 2167Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager HeddernheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab