Änderung der Grundschulgrenzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Bereits mit dem iSEP 2018-24 sind für Frankfurt am Main sechs Bildungsregionen (Mitte, Nord, Mitte-Nord, Süd, West und Ost) verabschiedet worden. Die zentrale Aufgabe der Schulentwicklungsplanung ist es, die Schülerzahlenentwicklung in den Bildungsregionen in dem Blick zu behalten. Gerade im Zusammenhang mit den Grundschulen ist regelmäßig die genaue Ausgestaltung der Grundschulbezirke zu überprüfen und ggf. anzupassen, wenn hierdurch Mehr- oder Minderklassenbildungen vermieden werden können. In der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (iSEP 2020-29) werden die Bedarfe erstmals nach Bildungsregionen analysiert und dokumentiert. Für die Grundschulbezirke in den sechs Bildungsregionen ergeben sich daraus mehrere Prüfaufträge, die ebenfalls im iSEP 2020-29 dokumentiert sind. U.a. betrifft dies auch die Comeniusschule und die Merianschule, die beide dem Ortsbezirk 3 in der Bildungsregion Ost angehören. Zu
- Da die Grundschulen in der Bildungsregion Ost aktuell und auch weiterhin unterschiedlich ausgelastet sein werden, wird es zukünftig zu Anpassungen der Grundschulbezirke kommen, damit der Schulträger den Familien auch weiterhin ausreichend wohnortnahe Grundschulplätze zur Verfügung stellen kann. Neben der Comeniusschule und der Merianschule (Bereich des Ortsbeirat 3) sind auch die weiteren Grundschulen der Bildungsregion Ost (Dahlmannschule, Linnéschule, Kirchnerschule, Valentin-Senger-Schule und Uhlandschule) mit in die Betrachtung und Analyse einzubeziehen. Zu
- Es ist geplant, die Grundschulen mit ihren Ganztagsträgern, den Ortsbeirat 3, das Staatliche Schulamt, die Elternvertretung sowie die von möglichen Veränderungen betroffenen Hort und Kitas an der Prüfung der Grundschulbezirksgrenzen zu beteiligen. Entsprechende Beteiligungsformate werden entsprechend der örtlichen Gegebenheiten entwickelt. Zu
- Siehe Antwort zu
- Zu
- Die Erfassung der Anmeldezahlen und Meldung an den Schulträger erfolgt durch das Staatliche Schulamt und zwar jeweils nach Beginn des neuen Schuljahres. Über das Hessische Schulinformationssystem (HESIS) stehen dem Schulträger ab November die vorläufigen Schüler*innenzahlen für das kommende Schuljahr zur Verfügung, während die endgültigen Zahlen ab Februar des folgenden Jahres dort abgerufen werden können. Laut Melderegister (Stand 31.12.2021) leben in den Grundschulbezirken der im Ortsbezirk 3 gelegenen Schulen 261 Kinder, die zum Schuljahr 2022/23 schulpflichtig werden. Eine telefonische Abfrage ergab, dass die Merianschule in Jahrgang 1 drei Klassen bilden wird. Die Schwarzburgschule und die Comeniusschule wissen wegen der noch nicht entschiedenen Gestattungsanträge derzeit nicht sicher, ob es drei oder vier Klassen werden. Zu
- An den drei Grundschulen im Ortsbezirk 3 sind 1.200 Grundschulplätze vorhanden, aktuell sind davon 909 belegt. Zu
- Da der Zeitraum der Gestattungsanträge nicht benannt ist, grenzen wir unsererseits den Zeitraum wie folgt ein: - Schuljahr 2021/2022: gestellte Gestattungsanträge 97; genehmigte Gestattungsanträge 74 - Schuljahr 2022/2023 bis zum Stichtag der Anfrage, 03.05.: gestellte Gestattungsanträge 53; genehmigte Gestattungsanträge 41 (Die Anzahl ist noch nicht endgültig, da das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist).