Änderung der Grundschulgrenzen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anpassung der Grundschulgrenzen in Frankfurt am Main, um den unterschiedlichen Auslastungen der Grundschulen in der Bildungsregion Ost gerecht zu werden. Ziel ist es, den Familien ausreichend wohnortnahe Grundschulplätze zur Verfügung zu stellen und die Schülerzahlenentwicklung in den Bildungsregionen zu berücksichtigen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Bereits mit dem iSEP 2018-24 sind für Frankfurt am Main sechs Bildungsregionen (Mitte, Nord, Mitte-Nord, Süd, West und Ost) verabschiedet worden. Die zentrale Aufgabe der Schulentwicklungsplanung ist es, die Schülerzahlenentwicklung in den Bildungsregionen in dem Blick zu behalten. Gerade im Zusammenhang mit den Grundschulen ist regelmäßig die genaue Ausgestaltung der Grundschulbezirke zu überprüfen und ggf. anzupassen, wenn hierdurch Mehr- oder Minderklassenbildungen vermieden werden können. In der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (iSEP 2020-29) werden die Bedarfe erstmals nach Bildungsregionen analysiert und dokumentiert. Für die Grundschulbezirke in den sechs Bildungsregionen ergeben sich daraus mehrere Prüfaufträge, die ebenfalls im iSEP 2020-29 dokumentiert sind. U.a. betrifft dies auch die Comeniusschule und die Merianschule, die beide dem Ortsbezirk 3 in der Bildungsregion Ost angehören. Zu
- Da die Grundschulen in der Bildungsregion Ost aktuell und auch weiterhin unterschiedlich ausgelastet sein werden, wird es zukünftig zu Anpassungen der Grundschulbezirke kommen, damit der Schulträger den Familien auch weiterhin ausreichend wohnortnahe Grundschulplätze zur Verfügung stellen kann. Neben der Comeniusschule und der Merianschule (Bereich des Ortsbeirat 3) sind auch die weiteren Grundschulen der Bildungsregion Ost (Dahlmannschule, Linnéschule, Kirchnerschule, Valentin-Senger-Schule und Uhlandschule) mit in die Betrachtung und Analyse einzubeziehen. Zu
- Es ist geplant, die Grundschulen mit ihren Ganztagsträgern, den Ortsbeirat 3, das Staatliche Schulamt, die Elternvertretung sowie die von möglichen Veränderungen betroffenen Hort und Kitas an der Prüfung der Grundschulbezirksgrenzen zu beteiligen. Entsprechende Beteiligungsformate werden entsprechend der örtlichen Gegebenheiten entwickelt. Zu
- Siehe Antwort zu
- Zu
- Die Erfassung der Anmeldezahlen und Meldung an den Schulträger erfolgt durch das Staatliche Schulamt und zwar jeweils nach Beginn des neuen Schuljahres. Über das Hessische Schulinformationssystem (HESIS) stehen dem Schulträger ab November die vorläufigen Schüler*innenzahlen für das kommende Schuljahr zur Verfügung, während die endgültigen Zahlen ab Februar des folgenden Jahres dort abgerufen werden können. Laut Melderegister (Stand 31.12.2021) leben in den Grundschulbezirken der im Ortsbezirk 3 gelegenen Schulen 261 Kinder, die zum Schuljahr 2022/23 schulpflichtig werden. Eine telefonische Abfrage ergab, dass die Merianschule in Jahrgang 1 drei Klassen bilden wird. Die Schwarzburgschule und die Comeniusschule wissen wegen der noch nicht entschiedenen Gestattungsanträge derzeit nicht sicher, ob es drei oder vier Klassen werden. Zu
- An den drei Grundschulen im Ortsbezirk 3 sind 1.200 Grundschulplätze vorhanden, aktuell sind davon 909 belegt. Zu
- Da der Zeitraum der Gestattungsanträge nicht benannt ist, grenzen wir unsererseits den Zeitraum wie folgt ein: - Schuljahr 2021/2022: gestellte Gestattungsanträge 97; genehmigte Gestattungsanträge 74 - Schuljahr 2022/2023 bis zum Stichtag der Anfrage, 03.05.: gestellte Gestattungsanträge 53; genehmigte Gestattungsanträge 41 (Die Anzahl ist noch nicht endgültig, da das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2021OFOF 40/3Grundschulbezirke im Nordend neu aufteilenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2021OMOM 721Grundschulbezirke im Nordend neu aufteilenDirektanregung
- 17. Dezember 2021STST 2285Grundschulbezirke im Nordend neu aufteilenStellungnahme
- 10. März 2022OFOF 251/3Änderung der GrundschulgrenzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. März 2022VV 370Änderung der GrundschulgrenzenAnfrage
- 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 1997Änderung der GrundschulgrenzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab