Änderung der Grundschulgrenzen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 hat eine Anfrage zur Änderung der Grundschulgrenzen im Nordend gestellt. Ziel ist es, die aktuelle Situation der Grundschulplätze und die Einbindung der Schulen in die Neuplanung zu klären. Die Antworten sollen zur Verbesserung der Schulorganisation im Ortsbezirk beitragen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, unter Einbeziehung der umgebenden Schulen aus den angrenzenden Ortsbezirken folgende Fragen zu beantworten:
- Gibt es derzeit Überlegungen die Grundschulgrenzen im Nordend zu verändern?
- Wenn ja, wie weit sind die Überlegungen schon konkretisiert und wann ist die Umsetzung geplant?
- Wie werden die Schulen im Ortsbeirat 3 in die Neuplanung eingebunden?
- Wie wird der Ortsbeirat 3 in diese Neuplanung eingebunden?
- Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich für das kommende Schuljahr an Grundschulen im Ortsbezirk 3 angemeldet?
- Wie viele Grundschulplätze sind im Ortsbezirk 3 vorhanden, wie viele davon sind aktuell belegt?
- Wie viele Gestattungsanträge wurden gestellt? Wie viele wurden genehmigt?
Kontext
In der Stellungnahme ST 2285 wurde ausweichend auf die Frage des Ortsbeirates bezüglich der Neufassung der Grundschulbezirke im Ortsbezirk 3 geantwortet.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Vorgang: OM 721/21 OBR 3; ST 2285/21 In der Stellungnahme ST 2285 wurde ausweichend auf die Frage des Ortsbeirates bezüglich der Neufassung der Grundschulbezirke im Ortsbezirk 3 geantwortet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2021OFOF 40/3Grundschulbezirke im Nordend neu aufteilenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2021OMOM 721Grundschulbezirke im Nordend neu aufteilenDirektanregung
- 17. Dezember 2021STST 2285Grundschulbezirke im Nordend neu aufteilenStellungnahme
- 10. März 2022OFOF 251/3Änderung der GrundschulgrenzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. März 2022Sie sind hierVV 370Änderung der GrundschulgrenzenAnfrage
- 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 1997Änderung der GrundschulgrenzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen