Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Anregung des Ortsbeirats ist nicht klar zu entnehmen, ob der Fußgängerüberweg (FGÜ) die Eckenheimer Landstraße oder den Oberweg queren soll. An beiden Stellen ist die Einrichtung eines FGÜ gemäß Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gleichwohl unzulässig. Für die Eckenheimer Landstraße ist dies durch die unmittelbare Nähe zur dortigen Lichtsignalanlage sowie durch den Gleiskörper in der Fahrbahn begründet. Der Oberweg ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Hier sind FGÜ in der Regel entbehrlich. Zu 2.: Dem Wunsch nach Verlegung der Radbügel wird entsprochen. Zu 3.: Auf der Südseite des Oberwegs wird eine Parkwinkelmarkierung angeordnet. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt wurde auf die Problematik der Halteposition der Stadtbahnen hingewiesen.