Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung des Ortsbeirats zur Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg reagiert. Es wurde festgestellt, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an den vorgeschlagenen Stellen unzulässig ist. Zudem wird dem Wunsch nach Verlegung der Radbügel entsprochen und eine Parkwinkelmarkierung angeordnet.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Der Anregung des Ortsbeirats ist nicht klar zu entnehmen, ob der Fußgängerüberweg (FGÜ) die Eckenheimer Landstraße oder den Oberweg queren soll. An beiden Stellen ist die Einrichtung eines FGÜ gemäß Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gleichwohl unzulässig. Für die Eckenheimer Landstraße ist dies durch die unmittelbare Nähe zur dortigen Lichtsignalanlage sowie durch den Gleiskörper in der Fahrbahn begründet. Der Oberweg ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Hier sind FGÜ in der Regel entbehrlich.
Zu 2.:
Dem Wunsch nach Verlegung der Radbügel wird entsprochen.
Zu 3.:
Auf der Südseite des Oberwegs wird eine Parkwinkelmarkierung angeordnet. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt wurde auf die Problematik der Halteposition der Stadtbahnen hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. März 2022OFOF 253/3Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der MusterschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Mai 2022OMOM 2109Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der MusterschuleDirektanregung
- 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1984Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der MusterschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab