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Ständig defekte Straßenbeleuchtung am Roßmarkt und in der Großen Gallusstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine ausreichende und funktionstüchtige Straßenbeleuchtung ist von höchster Bedeutung, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und insbesondere im Straßenverkehr gewährleisten zu können. Die Stadt Frankfurt ist als Trägerin der Straßenbaulast nach §823 BGB für die Erfüllung der Anforderungen aus der Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Straßen und Wege in Frankfurt verantwortlich. Die Mainova AG betreibt als Eigentümerin über Ihre 100% Tochter SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) die Anlagen der Straßenbeleuchtung in Frankfurt im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main. Am genannten Standort trat in den Jahren 2022 sowie 2024 jeweils einen Kabeldefekt auf. Im Falle eines Kabeldefektes muss zunächst der genaue Ort lokalisiert werden. Dort wird das Kabel, welches etwa 70 Zentimeter unter der Oberfläche liegt, freigelegt, um es dann auszutauschen. Dazu muss eine entsprechende Baustelle eingerichtet werden. Zwischen der Feststellung des Fehlers und dem Abschluss der Reparaturen am 17. Mai vergingen bei der Fehlerbehebung des Kabeldefektes 2024 lediglich 10 Tage. Zudem wurden im Januar und April 2024 jeweils zwei Leuchtmittel der Straßenbeleuchtung an den Standorten Große Gallusstraße und Roßmarkt ausgetauscht. Defekte an der Straßenbeleuchtung sind technisch nicht auszuschließen. In diesem Falle kann eine entsprechende Meldung über die Website der SRM erstellt werden (Störungsmeldung Frankfurt - SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (srm-rheinmain.de)). Die SRM prüft die Meldungen vor Ort und führt notwendige Reparaturen innerhalb weniger Tage durch.

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