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Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung bezüglich der Aufstellung eines Haltverbots in Höhe Günthersburgallee 78 wird entsprochen. In der vom Ortsbeirat beschriebenen Wohnung in der Günthersburgallee 78 sind das vierte Obergeschoss und der Dachboden miteinander verbunden. Die Räume im Dachboden wurden 1983 als "Orchideenzucht" beziehungsweise "Abstellraum" beantragt und genehmigt. Im Bauschein wurde eine Auflage erteilt, dass die Räume im Dachboden nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden dürfen. Der Dachboden wurde dennoch als Erweiterung der Wohnung ausgebaut. Der hierfür erforderliche Bauantrag wurde zunächst nicht gestellt, 2019 aber als nachträgliche Legalisierung eingereicht. Die Bauaufsicht hat diesen wegen des nicht vorhandenen zweiten Rettungswegs versagt. Hiergegen hat die Eigentümerin Widerspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden ist. Für die dauerhafte Nutzung des Dachbodens zu Wohnzwecken hat die Bauaufsicht jetzt ein Nutzungsverbot ausgesprochen. Hierbei handelt es sich nicht um eine vollständige Nutzungsuntersagung der Wohnung: Für die Wohnräume im vierten Obergeschoss gelten keine Einschränkungen. Auch die im Dachboden vorhandene Küche darf weiterhin zum Kochen sowie zum Lagern von Lebensmitteln genutzt werden. Allerdings ist dort ein ständiger Aufenthalt, beispielsweise zum Verzehr von Speisen, nicht zulässig. Dauerhaftes Wohnen im Dachboden kann die Bauaufsicht nur dann in Aussicht stellen, wenn ein zweiter sicher benutzbarer Rettungsweg nachgewiesen wird.

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