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Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Bebauungsplanverfahren Nr. 923 ist nach aktueller Planung die Offenlage noch im Laufe dieses Jahres vorgesehen. Die Stadt selbst verfügt im Plangebiet über keine nennenswerten Flächen, sodass die Umsetzung insbesondere der schulischen Planungen einen umfangreichen Flächenerwerb erfordert. Der Magistrat strebt den Erwerb der erforderlichen Flächen im Rahmen des Umlegungsverfahrens an. Hierzu wurde bereits eine Vielzahl von Vorgesprächen mit allen Beteiligten durchgeführt und ein Konzept erarbeitet. Durch eine Mischung von Angeboten zu Flächenzuteilung, Flächentausch und geldlicher Abfindung, konnte zwischenzeitlich mit allen Beteiligten eine grundsätzliche Einigung erzielt werden. Bei Umsetzung dieses Konzeptes kann die Stadt nach Abschluss der Umlegung über ausreichend Flächen für die geplanten Maßnahmen verfügen. Zwischenzeitlich liegt die notwendige Aktualisierung der Bezugswerte vor, die konkreten Endabstimmungen mit den Eigentümern werden in Kürze beginnen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass die Bereitstellung der Flächen absehbar erfolgreich abgeschlossen werden kann. Der Beginn der tatsächlichen Schulbaumaßnahmen erfordert jedoch auch nach Rechtskraft des Bebauungsplans und Bereitstellung der Flächen zunächst noch die Herstellung notwendiger Erschließungsanlagen, sodass bis zum Baubeginn noch einige Zeit vergehen wird.