Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben
Zusammenfassung
Der Magistrat plant den Erwerb von Flächen für den Schulbau im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923. Durch eine Einigung mit den Beteiligten soll der Flächenerwerb zügig vorangetrieben werden, um die Schulbauprojekte zeitnah umsetzen zu können.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Bebauungsplanverfahren Nr. 923 ist nach aktueller Planung die Offenlage noch im Laufe dieses Jahres vorgesehen. Die Stadt selbst verfügt im Plangebiet über keine nennenswerten Flächen, sodass die Umsetzung insbesondere der schulischen Planungen einen umfangreichen Flächenerwerb erfordert. Der Magistrat strebt den Erwerb der erforderlichen Flächen im Rahmen des Umlegungsverfahrens an. Hierzu wurde bereits eine Vielzahl von Vorgesprächen mit allen Beteiligten durchgeführt und ein Konzept erarbeitet. Durch eine Mischung von Angeboten zu Flächenzuteilung, Flächentausch und geldlicher Abfindung, konnte zwischenzeitlich mit allen Beteiligten eine grundsätzliche Einigung erzielt werden. Bei Umsetzung dieses Konzeptes kann die Stadt nach Abschluss der Umlegung über ausreichend Flächen für die geplanten Maßnahmen verfügen. Zwischenzeitlich liegt die notwendige Aktualisierung der Bezugswerte vor, die konkreten Endabstimmungen mit den Eigentümern werden in Kürze beginnen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass die Bereitstellung der Flächen absehbar erfolgreich abgeschlossen werden kann. Der Beginn der tatsächlichen Schulbaumaßnahmen erfordert jedoch auch nach Rechtskraft des Bebauungsplans und Bereitstellung der Flächen zunächst noch die Herstellung notwendiger Erschließungsanlagen, sodass bis zum Baubeginn noch einige Zeit vergehen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. September 2023 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4126 — Direktanregung vom 16. Juni 2023.