Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Da im Ortsbezirk 5 noch keine Bewohner:innenparkbereiche auf Parkraumbewirtschaftungszonen umgestellt wurden, kann es sich bei den in Rede stehenden gebührenpflichtigen Parkplätzen nur um solche handeln, bei denen das Mittel der (zeitweisen) Gebührenpflicht in Verbindung mit einer Höchstparkdauer besonderen verkehrlichen Zwecken dient (zum Beispiel Einzelhandelslagen). Diese müssen auch weiterhin aufrechterhalten werden, da sie funktional höher zu bewerten sind. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.