Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur kurzfristigen Ausweitung des Bewohnerparkens im Ortsbezirk 5 abgelehnt. Dies geschieht, da dort noch keine Bewohner:innenparkbereiche eingerichtet sind und die bestehenden gebührenpflichtigen Parkplätze besonderen verkehrlichen Zwecken dienen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Da im Ortsbezirk 5 noch keine Bewohner:innenparkbereiche auf Parkraumbewirtschaftungszonen umgestellt wurden, kann es sich bei den in Rede stehenden gebührenpflichtigen Parkplätzen nur um solche handeln, bei denen das Mittel der (zeitweisen) Gebührenpflicht in Verbindung mit einer Höchstparkdauer besonderen verkehrlichen Zwecken dient (zum Beispiel Einzelhandelslagen). Diese müssen auch weiterhin aufrechterhalten werden, da sie funktional höher zu bewerten sind.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2024OFOF 1117/5Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweitenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. April 2024OMOM 5478Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweitenDirektanregung
- 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1880Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab