Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass der Wettbewerb zur Neugestaltung der Schweizer Straße gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe durchgeführt wurde. Die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge wurde gewahrt, um die Neutralität des Preisgerichts sicherzustellen.
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Schweizer Straße — 23 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Regelkonformes Fahrverhalten in der westlichen Hedderichstraße06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Schweizer Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Wettbewerb wurde nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) (2013) durchgeführt. Mithilfe der Richtlinien werden die Vorbereitung und die Durchführung von Wettbewerben bundeseinheitlich geregelt. Die Verfahren im Einzelnen inklusive der Besetzung des Preisgerichts werden mit der zuständigen Architektenkammer, hier die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen abgestimmt und von dieser zugelassen. Nach den Grundsätzen der RPW sind alle Wettbewerbsarbeiten anonym zu behandeln. Gerne geht der Magistrat im Folgenden auch konkret auf einzelne Paragrafen ein: "§ 1 Grundsätze ... (4) Anonymität Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur Entscheidung des Preisgerichts anonym, bei mehrphasigen Wettbewerben bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens". Diese Grundsätze sind beim Verfahren zum Schweizer Platz eingehalten worden. Somit kann die Neutralität nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Preisrichter:innen die Wettbewerbsbeiträge am Tag der Preisgerichtssitzung zum ersten Mal sehen. "§ 6 Preisgericht (2) Arbeitsweise Die Preisrichter haben bis zum Beginn der Preisgerichtssitzung keine Kenntnisse von den eingereichten Wettbewerbsarbeiten." Zusätzlich müssen alle Teilnehmenden der Preisgerichtssitzung versichern, dass kein Austausch zwischen ihnen und den Wettbewerbsteilnehmenden stattgefunden hat. "Anlage VII Regelablauf der Preisgerichtssitzung d) Versicherung jedes Anwesenden, dass er außerhalb von Kolloquien - keinen Meinungsaustausch mit Wettbewerbsteilnehmern über die Wettbewerbsaufgabe und deren Lösung geführt hat - während der Dauer des Preisgerichts nicht führen wird - bis zum Preisgericht keine Kenntnis der Wettbewerbsarbeiten erhalten hat, sofern er nicht an der Vorprüfung mitgewirkt hat - das Beratungsgeheimnis gewahrt wird - die Anonymität aller Arbeiten aus seiner Sicht gewahrt ist und - es unterlassen wird, Vermutungen über den Verfasser einer Arbeit zu äußern". Die Neutralität und die Unvoreingenommenheit des Preisgerichts im Rahmen des Wettbewerbs Schweizer Platz/Straße sind also wegen der Einhaltung dieser Richtlinien gewährleistet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2024OFOF 1104/5Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. April 2024VV 944Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer StraßeAnfrage
- 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1873Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab