Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Wettbewerb wurde nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) (2013) durchgeführt. Mithilfe der Richtlinien werden die Vorbereitung und die Durchführung von Wettbewerben bundeseinheitlich geregelt. Die Verfahren im Einzelnen inklusive der Besetzung des Preisgerichts werden mit der zuständigen Architektenkammer, hier die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen abgestimmt und von dieser zugelassen. Nach den Grundsätzen der RPW sind alle Wettbewerbsarbeiten anonym zu behandeln. Gerne geht der Magistrat im Folgenden auch konkret auf einzelne Paragrafen ein: "§ 1 Grundsätze ... (4) Anonymität Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur Entscheidung des Preisgerichts anonym, bei mehrphasigen Wettbewerben bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens". Diese Grundsätze sind beim Verfahren zum Schweizer Platz eingehalten worden. Somit kann die Neutralität nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Preisrichter:innen die Wettbewerbsbeiträge am Tag der Preisgerichtssitzung zum ersten Mal sehen. "§ 6 Preisgericht (2) Arbeitsweise Die Preisrichter haben bis zum Beginn der Preisgerichtssitzung keine Kenntnisse von den eingereichten Wettbewerbsarbeiten." Zusätzlich müssen alle Teilnehmenden der Preisgerichtssitzung versichern, dass kein Austausch zwischen ihnen und den Wettbewerbsteilnehmenden stattgefunden hat. "Anlage VII Regelablauf der Preisgerichtssitzung d) Versicherung jedes Anwesenden, dass er außerhalb von Kolloquien - keinen Meinungsaustausch mit Wettbewerbsteilnehmern über die Wettbewerbsaufgabe und deren Lösung geführt hat - während der Dauer des Preisgerichts nicht führen wird - bis zum Preisgericht keine Kenntnis der Wettbewerbsarbeiten erhalten hat, sofern er nicht an der Vorprüfung mitgewirkt hat - das Beratungsgeheimnis gewahrt wird - die Anonymität aller Arbeiten aus seiner Sicht gewahrt ist und - es unterlassen wird, Vermutungen über den Verfasser einer Arbeit zu äußern". Die Neutralität und die Unvoreingenommenheit des Preisgerichts im Rahmen des Wettbewerbs Schweizer Platz/Straße sind also wegen der Einhaltung dieser Richtlinien gewährleistet.