Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße
Fragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Welche Compliance-Richtlinien bei der Besetzung der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße, insbesondere bei der Benennung der Fachpreisrichter und stellvertretenden Fachpreisrichter Anwendung gefunden haben? Hatten die zu benennenden Personen Angaben zu ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit, insbesondere zur vertraglichen Zusammenarbeit oder sonstigen Geschäftstätigkeit mit möglichen Teilnehmern an der Ausschreibung gemacht?
Begründung
Den zu (stellvertretenden) Fachpreisrichtern benannten Personen kommt in der Jury bei der Vergabe der Preise eine sehr wichtige Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist eine Neutralität und Unvoreingenommenheit in dieser Funktion unabdingliche Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgabe. Diese Neutralität kann tangiert sein, wenn als Fachpreisrichter fungierende Personen in einem Vertragsverhältnis zu einem Teilnehmer am Wettbewerb stehen oder standen oder mit diesen auf sonstige Weise beruflich zusammenarbeiten. Hier muss anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles geklärt werden, ob dies Auswirkungen auf die Neutralität gehabt haben könnte. Hierbei sind Zeitablauf, Dauer der Zusammenarbeit und berufliche Kontakte nach Beendigung einer vertraglichen Zusammenarbeit in einer Gesamtabwägung darzustellen.