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Fehlende Markierung Schrägparken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gegenüber von den Hausnummern 9 bis 31 gibt es in der Chamissostraße seit Jahrzehnten baulich hergestellte Schrägparkplätze. An diese angrenzend befinden sich die Gärten der Liegenschaften Gottfried-Keller-Straße 92-108. Als Trennung zwischen der Parkbucht und den Grundstücksgrenzen ist ein 80 Zentimeter breiter Schutzstreifen mit einem Hochbordstein angelegt. Dieser soll verhindern, dass Fahrzeuge gegen die Einfriedigung der Liegenschaften fahren und diese beschädigen. Dieser Schutzstreifen lässt sich nicht als Gehweg bezeichnen und war vermutlich nicht zu Nutzung für Fußgänger:innen vorgesehen. Die Tiefe der Parkbucht beträgt dort zwischen 5,00 und 5,50 Meter. Eine Ausnahme ist der Abschnitt gegenüber von den Hausnummern 11 bis 21. Dort wurde der Schutzstreifen auf eine Breite von rund 2,20 Meter ausgedehnt. Damit verkürzt sich jedoch die Parkstandlänge und es besteht die Gefahr, dass das Heck längerer Fahrzeuge in die Fahrbahn ragt. Die Problematik der in den Gehweg ragenden Pkws lässt sich durch Markierung nicht lösen. Der Anregung lässt sich deshalb nicht entsprechen.

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