Fehlende Markierung Schrägparken
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Anbringung einer Markierung auf dem Gehweg in der Chamissostraße, um die Passierbarkeit für Fußgänger zu verbessern. Dies ist notwendig, da die fehlende Markierung die Nutzung des Gehwegs einschränkt. Das erwartete Ergebnis ist eine bessere Zugänglichkeit für Fußgänger.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
In dem Bereich der Chamissostraße wurden Parkplätze zum Schrägparken eingerichtet. Aufgrund einer fehlenden Markierung ist der Gehweg an dieser Stelle für Personen schlecht passierbar.
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung auf dem Gehweg anzubringen, die vorgibt bis zu welchem Bereich schräg parkende Fahrzeuge auf dem Bürgersteig stehen dürfen.
Begründung
Chamissostraße 9 bis 27 In dem Bereich der Chamissostraße wurden Parkplätze zum Schrägparken eingerichtet. Aufgrund einer fehlenden Markierung ist der Gehweg an dieser Stelle für Personen schlecht passierbar. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung auf dem Gehweg anzubringen, die vorgibt bis zu welchem Bereich schräg parkende Fahrzeuge auf dem Bürgersteig stehen dürfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2024Sie sind hierOFOF 730/9Fehlende Markierung Schrägparken Chamissostraße 9 bis 27Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2024OMOM 5439Fehlende Markierung Schrägparken Chamissostraße 9 bis 27Direktanregung
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1847Fehlende Markierung Schrägparken Chamissostraße 9 bis 27Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme