Schülerbeförderung in der Oberstufe
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Schülerbeförderung in der Oberstufe im Stadtteil Nieder-Erlenbach. Es wird festgestellt, dass in den letzten zwei Jahren keine negativen Bescheide erlassen wurden und die Erstattung der Beförderungskosten gemäß dem Grenzänderungsvertrag erfolgt. Ziel ist es, die Schüler:innen bei der Beförderung zu unterstützen.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine Nachprüfung ergab, dass in den letzten zwei Jahren keine Anträge von Schüler:innen aus dem Stadtteil Nieder-Erlenbach negativ beschieden wurden. Die zuständigen Sachbearbeiter:innen wenden für die Beratung und für die Bearbeitung der Anträge von Schüler:innen aus Nierd-Erlenbach die folgende Arbeitsgrundlage an:
Nach dem Grenzänderungsvertrag vom 23.11.1971 haben Schüler:innen im Stadtteil Nieder-Erlenbach, einschließlich der Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, Erstattungsanspruch für Beförderungskosten maximal in der Höhe der Kosten, die beim Besuch Frankfurter Schulen entstehen würden. Sind die tatsächlichen Kosten niedriger, werden diese erstattet. Alle Bildungsgänge, die zum Abitur führen, werden gemäß dem Grenzänderungsvertrag positiv beschieden. Die Kosten für private KfZ-Fahrten werden nicht erstattet
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2025OFOF 208/13Schülerbeförderung in der OberstufeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. September 2025OMOM 7371Schülerbeförderung in der OberstufeDirektanregung
- 31. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1797Schülerbeförderung in der OberstufeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab