Schülerbeförderung in der Oberstufe
Stellungnahme des Magistrats
Eine Nachprüfung ergab, dass in den letzten zwei Jahren keine Anträge von Schüler:innen aus dem Stadtteil Nieder-Erlenbach negativ beschieden wurden. Die zuständigen Sachbearbeiter:innen wenden für die Beratung und für die Bearbeitung der Anträge von Schüler:innen aus Nierd-Erlenbach die folgende Arbeitsgrundlage an: Nach dem Grenzänderungsvertrag vom 23.11.1971 haben Schüler:innen im Stadtteil Nieder-Erlenbach, einschließlich der Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, Erstattungsanspruch für Beförderungskosten maximal in der Höhe der Kosten, die beim Besuch Frankfurter Schulen entstehen würden. Sind die tatsächlichen Kosten niedriger, werden diese erstattet. Alle Bildungsgänge, die zum Abitur führen, werden gemäß dem Grenzänderungsvertrag positiv beschieden. Die Kosten für private KfZ-Fahrten werden nicht erstattet.