Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und Cimbernweg
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik der Mülltonnen in Unterliederbach, die aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten in der Rugierstraße zur Leerung bereitgestellt werden müssen. Es wird vorgeschlagen, die Mülltonnenplätze durch abgesenkte Bordsteine und Markierungen klar zu kennzeichnen, um die Situation zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Mülltonnen aus dem Markomannen- und dem Cimbernweg müssen in der Rugierstraße zur Leerung bereitgestellt werden, weil die beiden Wege aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten nicht durch die Leerungsfahrzeuge der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) befahren werden können. Die Bereitstellung der Behälter erfolgt durch die FFR GmbH. Gemäß der geltenden Sondernutzungssatzung können Mülltonnen am Tag der Leerung im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Ein Verstoß gegen die Sondernutzungssatzung liegt hier somit nicht vor.
Zur Klärung der Situation erfolgte eine Ortsbegehung durch die FES. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten besteht jedoch derzeit keine Möglichkeit, die Behälter anderweitig zur Leerung bereit zu stellen.
Bezugnehmend auf die Lösungsansätze:
Zu 1.:
Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert die Örtlichkeiten im Rahmen der allgemeinen Streife. Die Anregung wird zum Anlass genommen, den Außendienst hinsichtlich der genannten Problematik zu sensibilisieren.
Zu 2. und 3.:
Mülltonnenplätze müssen durch einen abgesenkten Bordstein als Haltverbotsbereich klar zu erkennen sein. Die Mülltonnenplätze im betreffenden Bereich sind zum Teil weder durch einen abgesenkten Bordstein, noch durch Markierungen gekennzeichnet. Die Eigentümer:innen der Liegenschaften sind aufzufordern, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen und die Bordsteinabsenkungen beim Amt für Straßenbau und Erschließung zu beantragen. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Antrag auf Markierung des Bereiches mit einem "liegenden Kreuz" an das Straßenverkehrsamt gerichtet werden. Die Anregung, die Parkplätze in Abstellflächen für Müllbehälter umzuwandeln, wird seitens des Umweltamtes für sinnvoll erachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022OFOF 481/6Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und CimbernwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Mai 2022OMOM 2178Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und CimbernwegDirektanregung
- 8. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1779Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und CimbernwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab