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Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und Cimbernweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Mülltonnen aus dem Markomannen- und dem Cimbernweg müssen in der Rugierstraße zur Leerung bereitgestellt werden, weil die beiden Wege aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten nicht durch die Leerungsfahrzeuge der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) befahren werden können. Die Bereitstellung der Behälter erfolgt durch die FFR GmbH. Gemäß der geltenden Sondernutzungssatzung können Mülltonnen am Tag der Leerung im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Ein Verstoß gegen die Sondernutzungssatzung liegt hier somit nicht vor. Zur Klärung der Situation erfolgte eine Ortsbegehung durch die FES. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten besteht jedoch derzeit keine Möglichkeit, die Behälter anderweitig zur Leerung bereit zu stellen. Bezugnehmend auf die Lösungsansätze: Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert die Örtlichkeiten im Rahmen der allgemeinen Streife. Die Anregung wird zum Anlass genommen, den Außendienst hinsichtlich der genannten Problematik zu sensibilisieren. Zu 2. und 3.: Mülltonnenplätze müssen durch einen abgesenkten Bordstein als Haltverbotsbereich klar zu erkennen sein. Die Mülltonnenplätze im betreffenden Bereich sind zum Teil weder durch einen abgesenkten Bordstein, noch durch Markierungen gekennzeichnet. Die Eigentümer:innen der Liegenschaften sind aufzufordern, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen und die Bordsteinabsenkungen beim Amt für Straßenbau und Erschließung zu beantragen. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Antrag auf Markierung des Bereiches mit einem "liegenden Kreuz" an das Straßenverkehrsamt gerichtet werden. Die Anregung, die Parkplätze in Abstellflächen für Müllbehälter umzuwandeln, wird seitens des Umweltamtes für sinnvoll erachtet.

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