Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und Cimbernweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Müllentsorgung so zu organisieren, dass Fußgänger, insbesondere Kinder und Menschen mit Behinderungen, nicht behindert werden. Dies soll durch Maßnahmen wie das Abschleppen von Falschparkern und die Sicherstellung der Zugänglichkeit von Müllplätzen erreicht werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Seit einiger Zeit sind die Einmündungen Rugierstraße/Ecke Markomannenweg und Rugierstraße/Ecke Cimbernweg an Müllabfuhrtagen mehrere Stunden (in der Regel von morgens bis mittags) mit Mülltonnen zugestellt. An der Einmündung Markomannenweg sind die Behinderungen besonders extrem. Die Mülltonnen blockieren die Einmündung dort häufig vollständig, einschließlich des abgesenkten Bordsteins. Für Rad fahrende Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwagen gibt es dann oft kein Durchkommen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Müllentsorgung im Einklang mit der Abfallsatzung durchgeführt wird und dadurch das Recht von Fußgängern, insbesondere von Kindern und Behinderten, auf sichere und barrierefreie Nutzung der Gehwege sowie der Sicherheit des fließenden Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Sollten Hindernisse, z. B. parkende Autos, die Müllentsorgung behindern, muss das Problem dort angepackt werden, statt es auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer abzuwälzen.
Konkrete Lösungsansätze für die genannten Einmündungen ebenso wie für andere möglicherweise betroffene Straßen können sein:
- konsequentes Abschleppen von Falschparkern, die die Müllentsorgung und damit auch Feuerwehr und Rettungsdienst behindern;
- die Grundstückseigentümer in die Pflicht nehmen, für freie Zugänglichkeit ihrer Müllplätze zu sorgen (siehe § 11 Absatz 3 der Abfallsatzung);
- falls erforderlich, Umwandlung von Straßenparkplätzen in Abstellflächen für Müllbehälter.
Begründung
In § 10 Absatz 4 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main heißt es: "Die Bereitstellung muss jeweils so geschehen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeuge weder behindert noch gefährdet werden. Die Behälter sind nach der Leerung unverzüglich auf das angeschlossene Grundstück zurückzubringen." Durch die Sichtbehinderungen sind alle Verkehrsteilnehmenden zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Das betrifft besonders Kinder auf dem Schulweg, da beide Einmündungen zum offiziellen Schulweg der Walter-Kolb-Schule gehören.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022OFOF 481/6Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und CimbernwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2178Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und CimbernwegDirektanregung
- 8. August 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1779Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und CimbernwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats