Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und Cimbernweg
Anregungstext
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Müllentsorgung im Einklang mit der Abfallsatzung durchgeführt wird und dadurch das Recht von Fußgängern, insbesondere von Kindern und Behinderten, auf sichere und barrierefreie Nutzung der Gehwege sowie der Sicherheit des fließenden Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Sollten Hindernisse, z. B. parkende Autos, die Müllentsorgung behindern, muss das Problem dort angepackt werden, statt es auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer abzuwälzen. Konkrete Lösungsansätze für die genannten Einmündungen ebenso wie für andere möglicherweise betroffene Straßen können sein: 1. konsequentes Abschleppen von Falschparkern, die die Müllentsorgung und damit auch Feuerwehr und Rettungsdienst behindern; 2. die Grundstückseigentümer in die Pflicht nehmen, für freie Zugänglichkeit ihrer Müllplätze zu sorgen (siehe § 11 Absatz 3 der Abfallsatzung); 3. falls erforderlich, Umwandlung von Straßenparkplätzen in Abstellflächen für Müllbehälter.